In unschöner Regelmäßigkeit gehen spektakuläre Cyberangriffe durch die Presse, die Unternehmen oder öffentliche Organisationen ganz oder teilweise lahmlegen. In vielen Fällen fließen sensible (Kunden-)Daten ab. Dessen ungeachtet nehmen es die kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande nach wie vor nicht sehr genau beim Cyberschutz, wie eine forsa-Umfrage unter 300 Entscheidern und IT-Verantwortlichen erbrachte.
Mehr als drei Viertel halten sich zwar für ausreichend gewappnet; doch bei genauerem Hinsehen bzw. Nachfragen erfüllt nur weniger als ein Drittel die Basiskriterien für IT-Sicherheit. Dazu zählen beispielsweise regelmäßige Updates und sichere Passwörter. Zudem verzichten 64
Prozent auf sensibilisierende Schulungen ihrer Mitarbeiter. Einen Notfallplan, der das Vorgehen bei einem erfolgreichen Hackerangriff vorgibt, hält nur rund jedes zweite Unternehmen vor. Unterm Strich, so das Fazit der Studie, überschätzen 52 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen ihre Cybersicherheit signifikant. Eine offene Flanke, die sich auch mithilfe einer Cyberpolice schließen lässt – denn die bringt in aller Regel nicht zuletzt eine bessere Prävention mit sich.
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Bei der Vermarktung jedweder Produkte zahlt es sich aus, auf Nachhaltigkeit zu verweisen. Das gilt auch für Finanzanlagen, die häufig als grün und nachhaltig verkauft werden, ohne tatsächlich einen Nutzen in dieser Hinsicht hervorzubringen. Mit solcherlei Greenwashing, das die Anleger verunsichert und letztlich einen Schwenk hin zu nachhaltigeren Assets hemmt, will die EU-Kommission ab September 2026 Schluss machen: Dann tritt die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Kraft, die irreführende Werbeaussagen unterbinden und mehr Transparenz schaffen soll – und zwar in allen Wirtschaftssegmenten.Wer danach noch (Finanz-)Produkte als nachhaltig, klimaschonend, ökologisch, umweltfreundlich, grün o. ä. bewerben will, muss dafür eine entsprechende „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ vorweisen können. Siegel-Eigenkreationen ohne echtes, unabhängiges Zertifizierungssystem, mit denen sich Unternehmen selbst auszeichnen, werden verboten. Zudem darf ein Produkt nicht mehr als Ganzes als nachhaltig bezeichnet werden, wenn dies lediglich auf einen Teilaspekt zutrifft.
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Für Privatanleger stellen gefakte Handelsplattformen eine seit Jahren wachsende Gefahr dar. Statt in Assets wie Kryptowährungen oder Aktienfonds fließt das gutgläubig überwiesene Geld unwiederbringlich in die Taschen internationaler, häufig professionell organisierter Krimineller. Oft werden die Opfer über vermeintliche Experten-Chatgruppen auf WhatsApp oder Telegram, in denen angeblich Insidertipps ausgetauscht werden, angelockt.
Mit der „Operation Herakles“ konnte zumindest einigen der Betrüger am 3. Oktober das Handwerk gelegt werden. Gemeinsam mit dem LKA Baden-Württemberg, dem Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sowie Europol und bulgarischen Strafverfolgungsbehörden nahm die deutsche Finanzaufsicht BaFin mehr als 1.400 Cybertrading-Plattformen vom Netz. Wer sie ansteuert, wird seitdem auf eine Aufklärungsseite umgeleitet. Die siebenstellige Zahl von Zugriffsversuchen, die noch danach verzeichnet wurden, verdeutlicht, wie erfolgreich weitere arglose Interessenten akquiriert werden.
„Die Täter werden dabei immer professioneller“, führt Birgit Rodolphe, BaFin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention, aus. „Sie verwenden künstliche Intelligenz, um illegale Websites wie am Fließband herzustellen und mit ihnen Anlegerinnen und Anleger in die Falle zu locken.“
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Nicht nur die jüngeren Generationen erwarten heutzutage eine weitgehend digitale
Kommunikation, auch im Austausch mit Versicherungsgesellschaften. Wie aber können die häufig
sensiblen Informationen auf die Empfängergeräte gebracht werden? Messengerdienste wie
WhatsApp haben ebenso wie E-Mails im Hinblick auf Datenschutz und Zuverlässigkeit eklatante
Nachteile. Um sie zu umgehen, tüftelt die Versicherungsbranche in Kooperation mit mehreren
Banken an einer innovativen Lösung: DICOMPAY (digital communication payment) soll es
ermöglichen, Versicherungsdokumente wie Zahlungsanforderungen direkt im Onlinebanking
bereitzustellen – also dort, wo ohnehin die Finanzen verwaltet werden.
Bereits Ende 2023 wurde eine Prototyp-Lösung aufgesetzt, um praktische Erfahrungen zu
sammeln. Seither wird das System weiterentwickelt. Ein Veröffentlichungstermin steht noch
nicht fest, zunächst sollen weitere Funktionen implementiert und getestet sowie mehr
Bankenpartner ins Boot geholt werden. DICOMPAY soll die Kommunikation und
Zahlungsvorgänge nicht nur komfortabler und schneller machen, sondern auch Papier und
Versandkosten einsparen.
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Frauen und Männer unterscheiden sich nach wie vor deutlich in ihrem Umgang mit Finanzen
und Vorsorge. Laut der aktuellen Umfrage eines großen Vergleichsportals sieht sich rund jeder
zweite Mann gut für zukünftige finanzielle Eventualitäten gewappnet, während dies nur jede
dritte Frau so empfindet. Analog dazu geben zwei Drittel der Männer an, ihr Finanzverhalten
systematisch zu planen, aber lediglich 55 Prozent der Frauen. Die Geschlechterunterschiede
fallen in jüngeren Altersgruppen größer aus als bei Befragten, die sich in der zweiten
Lebenshälfte befinden. Das dürfte mit der großen Unsicherheit junger Frauen zusammenhängen:
In Finanzfragen fühlen sich nur 38 Prozent von ihnen versiert, aber 65 Prozent ihrer männlichen
Altersgenossen.
Wie wichtig eine gute Finanzplanung gerade für Frauen ist, unterstreichen neue Zahlen, die der
Versicherer-Gesamtverband und Prognos zum Gender Pension Gap erhoben haben – also zur
Kluft zwischen den Renten, die Frauen und Männer im Durchschnitt erhalten: Im
Bundesdurchschnitt lag die Rente der Männer 2023 mit 936 Euro ganze 52 Prozent über jener
der Frauen (491 Euro). In Westdeutschland betrug die Spanne sogar 66 Prozent.
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Eine Analyse des Versicherer-Gesamtverbands GDV belegt enorme Kostensteigerungen für die Beteiligten an Gerichtsverfahren. So mussten 2020 für einen typischen Prozess wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags für einen defekten Neuwagen noch 8.310 Euro entrichtet werden; aktuell sind es 11.109 Euro, mithin 34 Prozent mehr. Wer wegen der Ersteigerung einer gefälschten Armbanduhr vor Gericht zieht, muss sogar 43 Prozent mehr berappen als vor fünf Jahren.
Verantwortlich dafür sind hauptsächlich die Anwalts- und Gerichtsgebühren, die gerade zum 01. Juni erneut merklich angehoben wurden. Doch auch die Inflation trägt zu dem unseligen Trend
bei, da sie den durchschnittlichen Streitwert erhöht, der wiederum die Basis für die Gebührenberechnung bildet.
In der Konsequenz verzichten viele Menschen, die nicht rechtsschutzversichert sind, aus Kostengründen auf die Durchsetzung ihres Rechts. So legte eine vom Bundesjustizministerium veranlasste Umfrage unter Anwälten offen, dass ein Klageverzicht von den Mandanten in 60 Prozent der Fälle mit den zu erwartenden Kosten begründet wird.
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S&K wurde zur Chiffre für Anlegerbetrug der dreisten Art, nachdem die beiden Gründer Jonas Köller und Stephan Schäfer 2013 wegen Untreue verhaftet worden waren. Rund 140 Millionen Euro hatten über 6.000 Anleger ihnen anvertraut. Statt in Immobilienprojekte floss das Geld indes hauptsächlich in die Taschen von Köller und Schäfer, die ihren luxuriösen Lebensstil offen zur Schau stellten – mit rauschenden Partys in protzigen Villen, vor denen Supersportwagen parkten. 2017 wurden die beiden zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, die nun verbüßt sind.
Dass die Egos der beiden darunter nicht gelitten haben, beweisen sie aktuell mit einem Comebackversuch in den sozialen Medien. Erneut in luxuriöser Umgebung erklären sie ihren Followern angeblich, „wie man reich wird – und wie man es für immer bleibt“. An ihrer Seite sind illustre Gäste wie B-Promi Marcus Prinz von Anhalt zu sehen. Neben Investmenttipps erläutern S&K auch, warum sie ihrer Meinung nach in den Massenmedien verzerrt dargestellt werden. Allein auf YouTube überzeugt das offenbar schon über 17.000 Abonnenten.
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Die neue Bundesregierung hat sich einige Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschrieben, die von der Versicherungswirtschaft unterstützt werden. Ganz oben auf der Agenda: die Stärkung der Altersvorsorge. Konkret will die schwarz-rote Koalition die Reform bzw. Abschaffung der Riester-Rente, schon von der Vorgängerregierung versprochen, endlich umsetzen. Schulpflichtige Kinder sollen ab 2026 ein Vorsorgedepot erhalten, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt (Frühstart-Rente). Auch die zweite Säule der Altersvorsorge wird bedacht: Die betriebliche Altersversorgung soll weiteren Schub erhalten, insbesondere im Niedriglohnbereich. Und wer sich selbstständig macht, wird zukünftig Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern keine gleichwertige Absicherung nachgewiesen wird.
Daneben soll der Schutz vor Elementarschäden zwingender Bestandteil einer Wohngebäudepolice werden. Auch bei allgemeineren Koalitionszielen wie Digitalisierung, Bürokratieabbau oder Investitionsförderung sehen die Versicherer positive Ansätze. Es komme nun darauf an, „dass drängende Themen zügig angegangen und dabei im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand umgesetzt werden“, mahnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Entscheidend wird sein, wie die Vorhaben konkretisiert werden.“
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In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
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