Mit dem Jahreswechsel verknüpft sich für die deutschen Unternehmen offenbar wenig Hoffnung
auf eine baldige Konjunkturwende. Der vom Münchener ifo-Institut unter circa 9.000
Führungskräften erhobene Geschäftsklimaindex sank im Dezember auf 87,6 Punkte, nachdem er
im Vormonat noch bei 88,0 gelegen hatte. Während die Aussichten des Baugewerbes auf
niedrigem Niveau verharrten, trübten sich die des verarbeitenden Gewerbes, im Handel und bei
Dienstleistungsanbietern ein. „Das Jahr endet ohne Aufbruchsstimmung“, resümiert ifo-Chef
Clemens Fuest.
Einen Lichtblick bot lediglich die Gastronomie, deren Dezemberumsätze erfreulich ausfielen und
die zudem der zum 1. Januar in Kraft getretenen Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen
entgegensah. Eine breitere Aufhellung der Konjunktur erwarten viele Experten noch für dieses
Jahr, in dem die immensen schuldenfinanzierten Verteidigungs- und Infrastrukturinvestitionen
des Bundes das Wachstum ankurbeln dürften. Damit würde eine über dreijährige Rezessionsund Stagnationsphase überwunden.
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Bereits 2013 fasste die EU Pläne für ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt (Pan European
Personal Pension Product, kurz PEPP), das in allen Mitgliedsstaaten den gleichen Spielregeln
unterliegt, etwa bei der Besteuerung. Dadurch sollte vor allem die Übertragung in ein anderes
EU-Land wesentlich einfacher werden. 2019 erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie, 2022
ging PEPP an den Start – und erwies sich seither als Rohrkrepierer. Europaweit haben bisher nur
zwei Anbieter entsprechende Produkte aufgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) macht dafür vor allem hohe bürokratische Hürden und den
starren Kostendeckel von jährlich 1 Prozent der Einzahlungen verantwortlich.
Genau hier setzt die EU-Kommission nun mit einer PEPP-Reform an. Das sogenannte Basic-PEPP
soll ohne Kostendeckel und ohne Unterhaltung nationaler Unterkonten vertrieben werden
dürfen. Zudem wird die Beratungspflicht aufgeweicht. Der GDV sieht in der avisierten
Überarbeitung einen Schritt in die richtige Richtung, während der AfW Bundesverband
Finanzdienstleistung und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vor
Wissenslücken und Fehlentscheidungen warnen und deshalb eine obligatorische Beratung vor
Vertragsabschluss fordern.
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In unschöner Regelmäßigkeit gehen spektakuläre Cyberangriffe durch die Presse, die Unternehmen oder öffentliche Organisationen ganz oder teilweise lahmlegen. In vielen Fällen fließen sensible (Kunden-)Daten ab. Dessen ungeachtet nehmen es die kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande nach wie vor nicht sehr genau beim Cyberschutz, wie eine forsa-Umfrage unter 300 Entscheidern und IT-Verantwortlichen erbrachte.
Mehr als drei Viertel halten sich zwar für ausreichend gewappnet; doch bei genauerem Hinsehen bzw. Nachfragen erfüllt nur weniger als ein Drittel die Basiskriterien für IT-Sicherheit. Dazu zählen beispielsweise regelmäßige Updates und sichere Passwörter. Zudem verzichten 64
Prozent auf sensibilisierende Schulungen ihrer Mitarbeiter. Einen Notfallplan, der das Vorgehen bei einem erfolgreichen Hackerangriff vorgibt, hält nur rund jedes zweite Unternehmen vor. Unterm Strich, so das Fazit der Studie, überschätzen 52 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen ihre Cybersicherheit signifikant. Eine offene Flanke, die sich auch mithilfe einer Cyberpolice schließen lässt – denn die bringt in aller Regel nicht zuletzt eine bessere Prävention mit sich.
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Bei der Vermarktung jedweder Produkte zahlt es sich aus, auf Nachhaltigkeit zu verweisen. Das gilt auch für Finanzanlagen, die häufig als grün und nachhaltig verkauft werden, ohne tatsächlich einen Nutzen in dieser Hinsicht hervorzubringen. Mit solcherlei Greenwashing, das die Anleger verunsichert und letztlich einen Schwenk hin zu nachhaltigeren Assets hemmt, will die EU-Kommission ab September 2026 Schluss machen: Dann tritt die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Kraft, die irreführende Werbeaussagen unterbinden und mehr Transparenz schaffen soll – und zwar in allen Wirtschaftssegmenten.Wer danach noch (Finanz-)Produkte als nachhaltig, klimaschonend, ökologisch, umweltfreundlich, grün o. ä. bewerben will, muss dafür eine entsprechende „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ vorweisen können. Siegel-Eigenkreationen ohne echtes, unabhängiges Zertifizierungssystem, mit denen sich Unternehmen selbst auszeichnen, werden verboten. Zudem darf ein Produkt nicht mehr als Ganzes als nachhaltig bezeichnet werden, wenn dies lediglich auf einen Teilaspekt zutrifft.
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Für Privatanleger stellen gefakte Handelsplattformen eine seit Jahren wachsende Gefahr dar. Statt in Assets wie Kryptowährungen oder Aktienfonds fließt das gutgläubig überwiesene Geld unwiederbringlich in die Taschen internationaler, häufig professionell organisierter Krimineller. Oft werden die Opfer über vermeintliche Experten-Chatgruppen auf WhatsApp oder Telegram, in denen angeblich Insidertipps ausgetauscht werden, angelockt.
Mit der „Operation Herakles“ konnte zumindest einigen der Betrüger am 3. Oktober das Handwerk gelegt werden. Gemeinsam mit dem LKA Baden-Württemberg, dem Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sowie Europol und bulgarischen Strafverfolgungsbehörden nahm die deutsche Finanzaufsicht BaFin mehr als 1.400 Cybertrading-Plattformen vom Netz. Wer sie ansteuert, wird seitdem auf eine Aufklärungsseite umgeleitet. Die siebenstellige Zahl von Zugriffsversuchen, die noch danach verzeichnet wurden, verdeutlicht, wie erfolgreich weitere arglose Interessenten akquiriert werden.
„Die Täter werden dabei immer professioneller“, führt Birgit Rodolphe, BaFin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention, aus. „Sie verwenden künstliche Intelligenz, um illegale Websites wie am Fließband herzustellen und mit ihnen Anlegerinnen und Anleger in die Falle zu locken.“
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Nicht nur die jüngeren Generationen erwarten heutzutage eine weitgehend digitale
Kommunikation, auch im Austausch mit Versicherungsgesellschaften. Wie aber können die häufig
sensiblen Informationen auf die Empfängergeräte gebracht werden? Messengerdienste wie
WhatsApp haben ebenso wie E-Mails im Hinblick auf Datenschutz und Zuverlässigkeit eklatante
Nachteile. Um sie zu umgehen, tüftelt die Versicherungsbranche in Kooperation mit mehreren
Banken an einer innovativen Lösung: DICOMPAY (digital communication payment) soll es
ermöglichen, Versicherungsdokumente wie Zahlungsanforderungen direkt im Onlinebanking
bereitzustellen – also dort, wo ohnehin die Finanzen verwaltet werden.
Bereits Ende 2023 wurde eine Prototyp-Lösung aufgesetzt, um praktische Erfahrungen zu
sammeln. Seither wird das System weiterentwickelt. Ein Veröffentlichungstermin steht noch
nicht fest, zunächst sollen weitere Funktionen implementiert und getestet sowie mehr
Bankenpartner ins Boot geholt werden. DICOMPAY soll die Kommunikation und
Zahlungsvorgänge nicht nur komfortabler und schneller machen, sondern auch Papier und
Versandkosten einsparen.
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Frauen und Männer unterscheiden sich nach wie vor deutlich in ihrem Umgang mit Finanzen
und Vorsorge. Laut der aktuellen Umfrage eines großen Vergleichsportals sieht sich rund jeder
zweite Mann gut für zukünftige finanzielle Eventualitäten gewappnet, während dies nur jede
dritte Frau so empfindet. Analog dazu geben zwei Drittel der Männer an, ihr Finanzverhalten
systematisch zu planen, aber lediglich 55 Prozent der Frauen. Die Geschlechterunterschiede
fallen in jüngeren Altersgruppen größer aus als bei Befragten, die sich in der zweiten
Lebenshälfte befinden. Das dürfte mit der großen Unsicherheit junger Frauen zusammenhängen:
In Finanzfragen fühlen sich nur 38 Prozent von ihnen versiert, aber 65 Prozent ihrer männlichen
Altersgenossen.
Wie wichtig eine gute Finanzplanung gerade für Frauen ist, unterstreichen neue Zahlen, die der
Versicherer-Gesamtverband und Prognos zum Gender Pension Gap erhoben haben – also zur
Kluft zwischen den Renten, die Frauen und Männer im Durchschnitt erhalten: Im
Bundesdurchschnitt lag die Rente der Männer 2023 mit 936 Euro ganze 52 Prozent über jener
der Frauen (491 Euro). In Westdeutschland betrug die Spanne sogar 66 Prozent.
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Eine Analyse des Versicherer-Gesamtverbands GDV belegt enorme Kostensteigerungen für die Beteiligten an Gerichtsverfahren. So mussten 2020 für einen typischen Prozess wegen der Rückabwicklung eines Kaufvertrags für einen defekten Neuwagen noch 8.310 Euro entrichtet werden; aktuell sind es 11.109 Euro, mithin 34 Prozent mehr. Wer wegen der Ersteigerung einer gefälschten Armbanduhr vor Gericht zieht, muss sogar 43 Prozent mehr berappen als vor fünf Jahren.
Verantwortlich dafür sind hauptsächlich die Anwalts- und Gerichtsgebühren, die gerade zum 01. Juni erneut merklich angehoben wurden. Doch auch die Inflation trägt zu dem unseligen Trend
bei, da sie den durchschnittlichen Streitwert erhöht, der wiederum die Basis für die Gebührenberechnung bildet.
In der Konsequenz verzichten viele Menschen, die nicht rechtsschutzversichert sind, aus Kostengründen auf die Durchsetzung ihres Rechts. So legte eine vom Bundesjustizministerium veranlasste Umfrage unter Anwälten offen, dass ein Klageverzicht von den Mandanten in 60 Prozent der Fälle mit den zu erwartenden Kosten begründet wird.
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S&K wurde zur Chiffre für Anlegerbetrug der dreisten Art, nachdem die beiden Gründer Jonas Köller und Stephan Schäfer 2013 wegen Untreue verhaftet worden waren. Rund 140 Millionen Euro hatten über 6.000 Anleger ihnen anvertraut. Statt in Immobilienprojekte floss das Geld indes hauptsächlich in die Taschen von Köller und Schäfer, die ihren luxuriösen Lebensstil offen zur Schau stellten – mit rauschenden Partys in protzigen Villen, vor denen Supersportwagen parkten. 2017 wurden die beiden zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, die nun verbüßt sind.
Dass die Egos der beiden darunter nicht gelitten haben, beweisen sie aktuell mit einem Comebackversuch in den sozialen Medien. Erneut in luxuriöser Umgebung erklären sie ihren Followern angeblich, „wie man reich wird – und wie man es für immer bleibt“. An ihrer Seite sind illustre Gäste wie B-Promi Marcus Prinz von Anhalt zu sehen. Neben Investmenttipps erläutern S&K auch, warum sie ihrer Meinung nach in den Massenmedien verzerrt dargestellt werden. Allein auf YouTube überzeugt das offenbar schon über 17.000 Abonnenten.
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