Im vergangenen Jahr erfassten die deutschen Kfz-Versicherer an kaskoversicherten Fahrzeugen
circa 190.000 Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Insgesamt
flossen dafür rund 650 Millionen Euro an die Besitzer. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der
Schadensaufwand damit fast halbiert, denn 2024 entstanden Naturgefahrenschäden im
Volumen von 1,2 Milliarden Euro.
Nicht in allen Bundesländern meinte es die Witterung jedoch gut mit den Fahrzeughaltern. So
wurden in Niedersachsen (8 Millionen Einwohner) 20.500 Schadensfälle registriert, in Hessen
(6,3 Millionen Einwohner) dagegen nur 6.000. Sowohl in absoluten Zahlen als auch in Relation
zur Bevölkerung wurde allerdings Nordrhein-Westfalen (18 Millionen Einwohner) mit 59.500
Fällen am stärksten getroffen.
Mittel- und langfristig gehen die Versicherer von anschwellenden Schadenszahlen aus, da mit
häufigeren Extremwetterlagen gerechnet wird. Wer sich als Autobesitzer gegen das
Naturgefahrenrisiko wappnen will, braucht eine Kaskoversicherung – die Haftpflichtversicherung
deckt nur Schäden an fremden Fahrzeugen ab.
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Zu Marderbissen im Motorraum kommt es zwar rund ums Jahr, doch von April bis Juni sind die
nachtaktiven Raubtiere besonders aggressiv. Nehmen sie dann in „ihrem“ Revier die Duftmarken
von Konkurrenten wahr, zerbeißen sie unbarmherzig die markierten Leitungen. Die Folgen
können gefährlich und kostspielig sein. Vor allem bei Elektroautos: Hat ein Marder ein
Hochvoltkabel beschädigt, muss häufig der komplette Kabelsatz erneuert werden.
Die Zahl der kaskoversicherten Schadensfälle ist zuletzt nach Angaben des Versicherer
Gesamtverbands deutlich gestiegen: 2024 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) wurden mehr
als eine Viertelmillion Marderbissschäden reguliert, ein Plus von 7,4 Prozent gegenüber dem
Vorjahr. Hinzu kommt eine unbekannte Dunkelziffer unversicherter Fälle.
Zum Schutz empfiehlt es sich, regelmäßig den Motorraum auf Marderspuren zu checken. Dazu
gehören Kot- oder Uringeruch, Bisskerben in Kabeln, Schläuchen oder Dämmstoff, Fellreste und
Pfotenspuren. Gegebenenfalls sollte man den Motorraum sorgfältig reinigen und so vorhandene
Duftmarken tilgen. Zudem halten feinmaschige Drahtgitter unter dem Motor Marder fern, Extra
Ummantelungen können Kabel wappnen, und mit elektrischen Kontaktstellen lassen sich die
Tiere bei Berührung mit ungefährlichen, aber unangenehmen Stromstößen vergrämen. Last, not
least sollte man sich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung vor den Kostenrisiken schützen.
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Für die Regulierung vieler Versicherungsschäden am Auto muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Sehr bequem erscheint es da, diese Obliegenheit in wenigen Minuten online erledigen zu können. Genau das versprechen manche Anbieter: Der Kunde müsse nur Fotos hochladen und einige Angaben machen, den Rest erledige das Gutachtenbüro – ohne Vor-OrtTermin. Wörtlich: „Wir schicken Ihr Kfz-Gutachten direkt an die Versicherung. Durch die schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung erhalten Sie die Auszahlung schneller.“So einfach geht es jedoch nicht, wie das Landgericht Bremen kürzlich in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil feststellte. Damit ein Kfz-Gutachten rechtlich Bestand hat, muss es auf Grundlage einer persönlichen Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen erstellt werden. Anderenfalls können und werden die Versicherer es ablehnen. Zudem ist das Versprechen, die Abwicklung zu übernehmen und für eine schnelle Auszahlung zu sorgen, unzulässig, da dies eine Rechtsdienstleistung darstellen würde.
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Die ungewohnt frostigen Temperaturen in Deutschland haben den Autofahrern ein tückisches
Erbe hinterlassen: deutlich mehr Schlaglöcher als in den Vorjahren, wie beispielsweise der
brandenburgische Landesverband Straßenwesen berichtet. Damit steigt auch das Risiko von
Schäden am Fahrzeug – an Reifen oder Felgen, Fahrwerk oder Radaufhängung, Spurstange oder
sogar Ölwanne. Wer aber trägt die Reparaturkosten? Muss die öffentliche Körperschaft, die
jeweils für den Unterhalt der Straße zuständig ist, Schadensersatz leisten?
Grundsätzlich gilt: Schlaglochschäden übernimmt die Vollkaskoversicherung, die im Gegensatz
zur Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Wer den
Straßenbetreiber in Regress nehmen möchte, hat es schwer, denn dazu muss eine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden. „Die Hürden für Schadenersatzansprüche
gegen den Staat sind hoch“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des VersichererGesamtverbands GDV.„Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare
Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können."
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Wenn Elektroautos nach Unfällen nicht mehr fahrtüchtig sind, drohen hohe Kosten durch
aufwendige Abschlepp- bzw. Bergeaktionen – häufig aufwendiger als nötig. Eine etablierte
Standard-Vorgehensweise gibt es bisher nicht, jede Feuerwehr und jeder Abschleppdienst folgt
eigenen Maßgaben. Der resultierende Wildwuchs treibt die Kosten für Versicherungen und am
Ende für die Versicherten unnötig nach oben. Für Ungewissheit und Übervorsicht sorgt vor allem
das Risiko eines Batteriebrands.
Mehr Klarheit und Orientierung soll nun eine neue „Handlungsempfehlung zum Bergen,
Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen“ bringen. Sie wurde von
einer Vielzahl von Organisationen erarbeitet, darunter Verbände der Automobilwirtschaft und
der Assekuranz, Berufsgenossenschaften, Feuerwehrschulen und der ADAC. Die Hauptbotschaft
lautet: Grundsätzlich sollten E-Autos nach Unfällen nicht anders behandelt werden als
Verbrenner, solange die Batterie keine starken Beschädigungen erkennen lässt. Zudem sollen die
teuren Quarantänezeiten generell verkürzt werden –zur Risikoeinschätzung müsse dabei die
Akkutemperatur penibel überwacht werden.
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Der Rückgang um 423 Fälle gegenüber dem Vorjahr ist ein schwacher Trost für die deutschen Kfz-Versicherer: Mit 14.162 blieb die Zahl der kaskoversicherten Autodiebstähle auch 2024 auf hohem Niveau. Tag für Tag landeten knapp 40 Fälle auf den Tischen bzw. in den Systemen der
Assekuranz und verursachten Kosten von mehr als 800.000 Euro. In Summe macht das ein Schadensaufkommen von 293 Millionen Euro im Gesamtjahr, 18,7 Millionen weniger als 2023.
Hauptstadt der Autodiebe bleibt Berlin, wo im vergangenen Jahr 3.855 kaskoversicherte Fahrzeuge als gestohlen gemeldet wurden – also mehr als jeder vierte aller in Deutschland entwendeten Pkw. Vergleichsweise sicher ist es hingegen im Süden der Republik.
Unter den Marken sticht Toyota hervor: Vier der zehn am häufigsten gestohlenen Modellreihen stammen von diesem japanischen Autobauer, darunter die drei Spitzenreiter. Für hohe Einzelfallschäden sorgen indes Porsche-911-Modelle, deren Halter im Durchschnitt mit einer sechsstelligen Summe entschädigt werden.
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Die Preise für Reparaturen am Auto eilen der allgemeinen Inflation nach wie vor deutlich voraus. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet hat, verteuerten sich die Ersatzteilpreise zwischen August 2024 und August 2025 im Schnitt um 6 Prozent, in manchen Produktgruppen gar um 8 Prozent. Insgesamt steht damit seit 2015 ein Kostenanstieg von über 80 Prozent unterm Strich, während sich die allgemeine Preissteigerung in diesem Zeitraum auf 31 Prozent belief.
Das gleiche Bild bietet sich bei den Werkstattpreisen: Die durchschnittlichen Stundensätze lagen 2024 erstmals über der 200-Euro-Marke – 202 Euro, wenn es um Elektrik, Mechanik oder Karosserie ging, 220 Euro für Lackierarbeiten. Das entspricht einer 50-prozentigen Steigerung gegenüber dem Preisniveau von 2017. Auch hier lag die allgemeine Inflationsrate mit 24 Prozent weit darunter. Zum Vergleich: Die Prämien für Kfz-Haftpflichtversicherungen stiegen im selben Zeitraum im Schnitt lediglich um gut 7 Prozent.
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Eine aktuelle Auswertung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) offenbart ein
unterentwickeltes Gefahrenbewusstsein junger Fahrer hinsichtlich Alkohol am Steuer. 2023
verursachten 18- bis 24-Jährige 1.287 Unfälle mit Personenschaden, bei denen Alkohol im Spiel
war; 18 Menschen fanden dabei den Tod, 372 wurden schwer verletzt. Damit ist diese
Altersgruppe überrepräsentiert. Insgesamt ist das Unfallrisiko der Kohorte 21 bis 24 Jahre etwa
doppelt so hoch wie bei Fahrern mittleren Alters, das der noch jüngeren Fahrer sogar
dreieinhalbmal so hoch.
„Junge Fahrende überschätzen sich häufiger selbst, sind risikogeneigter und weniger
fahrerfahren. Auch bestehen Wissenslücken zum Alkoholabbau und Restalkohol“, erklärt die UDVLeiterin Kirstin Zeidler. Die UDV fordert, den Umgang mit der Frage „Darf und sollte ich trotz
Alkoholkonsum noch fahren?“ – bekannt als „Trink-Fahr-Konflikt“ – in der Fahrausbildung zu
trainieren. Überdies seien mehr polizeiliche Kontrollen sinnvoll. Das heute für bis zu 20-jährige
Fahrer geltende totale Alkoholverbot am Steuer sollte nach Meinung der UDV auf alle unter 25-
jährigen ausgedehnt werden. So werde alkoholfreies Fahren tiefer verinnerlicht.
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Noch im vergangenen Jahr sorgte eine Analyse des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) für Aufsehen, der zufolge die Vollkaskoschäden von E-Autos
2020–2022 im Schnitt um knapp ein Viertel kostspieliger als die von Verbrennerfahrzeugen
waren. Dem gegenüber stand eine um 15 bis 20 Prozent geringere Schadenhäufigkeit der
Elektromobile. Neueste Zahlen des GDV belegen nun, dass die Unterschiede in beiden
Kategorien kleiner werden.
So lag die durchschnittliche Schadenhöhe bei E-Autos im Zeitraum 2021–2023 nur noch um ein
knappes Fünftel über derjenigen von Verbrennern. Die Zahl der E-Auto-Vollkaskofälle
unterschritt die Verbrenner-Vergleichszahl um 10 bis 15 Prozent.
„Je mehr Elektroautos auf der Straße unterwegs sind, desto weniger unterscheiden sich ihre
Schadenbilanzen von vergleichbaren Autos mit Verbrennungsmotoren“, ordnet die
stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach die jüngsten Ergebnisse ein.
„Elektroautos kommen zunehmend im Alltag an: Eine breitere Modellpalette erreicht einen
größeren Kundenkreis, zudem haben Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und
Gutachter inzwischen mehr Erfahrungen mit beschädigten Elektroautos. Mit dieser neuen
Normalität verringern sich aktuell auch die anfänglich beobachteten Besonderheiten in den
Schadenbilanzen.
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