Für die Regulierung vieler Versicherungsschäden am Auto muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Sehr bequem erscheint es da, diese Obliegenheit in wenigen Minuten online erledigen zu können. Genau das versprechen manche Anbieter: Der Kunde müsse nur Fotos hochladen und einige Angaben machen, den Rest erledige das Gutachtenbüro – ohne Vor-OrtTermin. Wörtlich: „Wir schicken Ihr Kfz-Gutachten direkt an die Versicherung. Durch die schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung erhalten Sie die Auszahlung schneller.“So einfach geht es jedoch nicht, wie das Landgericht Bremen kürzlich in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil feststellte. Damit ein Kfz-Gutachten rechtlich Bestand hat, muss es auf Grundlage einer persönlichen Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen erstellt werden. Anderenfalls können und werden die Versicherer es ablehnen. Zudem ist das Versprechen, die Abwicklung zu übernehmen und für eine schnelle Auszahlung zu sorgen, unzulässig, da dies eine Rechtsdienstleistung darstellen würde.
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Die ungewohnt frostigen Temperaturen in Deutschland haben den Autofahrern ein tückisches
Erbe hinterlassen: deutlich mehr Schlaglöcher als in den Vorjahren, wie beispielsweise der
brandenburgische Landesverband Straßenwesen berichtet. Damit steigt auch das Risiko von
Schäden am Fahrzeug – an Reifen oder Felgen, Fahrwerk oder Radaufhängung, Spurstange oder
sogar Ölwanne. Wer aber trägt die Reparaturkosten? Muss die öffentliche Körperschaft, die
jeweils für den Unterhalt der Straße zuständig ist, Schadensersatz leisten?
Grundsätzlich gilt: Schlaglochschäden übernimmt die Vollkaskoversicherung, die im Gegensatz
zur Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Wer den
Straßenbetreiber in Regress nehmen möchte, hat es schwer, denn dazu muss eine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden. „Die Hürden für Schadenersatzansprüche
gegen den Staat sind hoch“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des VersichererGesamtverbands GDV.„Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare
Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können."
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Wenn Elektroautos nach Unfällen nicht mehr fahrtüchtig sind, drohen hohe Kosten durch
aufwendige Abschlepp- bzw. Bergeaktionen – häufig aufwendiger als nötig. Eine etablierte
Standard-Vorgehensweise gibt es bisher nicht, jede Feuerwehr und jeder Abschleppdienst folgt
eigenen Maßgaben. Der resultierende Wildwuchs treibt die Kosten für Versicherungen und am
Ende für die Versicherten unnötig nach oben. Für Ungewissheit und Übervorsicht sorgt vor allem
das Risiko eines Batteriebrands.
Mehr Klarheit und Orientierung soll nun eine neue „Handlungsempfehlung zum Bergen,
Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen“ bringen. Sie wurde von
einer Vielzahl von Organisationen erarbeitet, darunter Verbände der Automobilwirtschaft und
der Assekuranz, Berufsgenossenschaften, Feuerwehrschulen und der ADAC. Die Hauptbotschaft
lautet: Grundsätzlich sollten E-Autos nach Unfällen nicht anders behandelt werden als
Verbrenner, solange die Batterie keine starken Beschädigungen erkennen lässt. Zudem sollen die
teuren Quarantänezeiten generell verkürzt werden –zur Risikoeinschätzung müsse dabei die
Akkutemperatur penibel überwacht werden.
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Der Rückgang um 423 Fälle gegenüber dem Vorjahr ist ein schwacher Trost für die deutschen Kfz-Versicherer: Mit 14.162 blieb die Zahl der kaskoversicherten Autodiebstähle auch 2024 auf hohem Niveau. Tag für Tag landeten knapp 40 Fälle auf den Tischen bzw. in den Systemen der
Assekuranz und verursachten Kosten von mehr als 800.000 Euro. In Summe macht das ein Schadensaufkommen von 293 Millionen Euro im Gesamtjahr, 18,7 Millionen weniger als 2023.
Hauptstadt der Autodiebe bleibt Berlin, wo im vergangenen Jahr 3.855 kaskoversicherte Fahrzeuge als gestohlen gemeldet wurden – also mehr als jeder vierte aller in Deutschland entwendeten Pkw. Vergleichsweise sicher ist es hingegen im Süden der Republik.
Unter den Marken sticht Toyota hervor: Vier der zehn am häufigsten gestohlenen Modellreihen stammen von diesem japanischen Autobauer, darunter die drei Spitzenreiter. Für hohe Einzelfallschäden sorgen indes Porsche-911-Modelle, deren Halter im Durchschnitt mit einer sechsstelligen Summe entschädigt werden.
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Die Preise für Reparaturen am Auto eilen der allgemeinen Inflation nach wie vor deutlich voraus. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet hat, verteuerten sich die Ersatzteilpreise zwischen August 2024 und August 2025 im Schnitt um 6 Prozent, in manchen Produktgruppen gar um 8 Prozent. Insgesamt steht damit seit 2015 ein Kostenanstieg von über 80 Prozent unterm Strich, während sich die allgemeine Preissteigerung in diesem Zeitraum auf 31 Prozent belief.
Das gleiche Bild bietet sich bei den Werkstattpreisen: Die durchschnittlichen Stundensätze lagen 2024 erstmals über der 200-Euro-Marke – 202 Euro, wenn es um Elektrik, Mechanik oder Karosserie ging, 220 Euro für Lackierarbeiten. Das entspricht einer 50-prozentigen Steigerung gegenüber dem Preisniveau von 2017. Auch hier lag die allgemeine Inflationsrate mit 24 Prozent weit darunter. Zum Vergleich: Die Prämien für Kfz-Haftpflichtversicherungen stiegen im selben Zeitraum im Schnitt lediglich um gut 7 Prozent.
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Eine aktuelle Auswertung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) offenbart ein
unterentwickeltes Gefahrenbewusstsein junger Fahrer hinsichtlich Alkohol am Steuer. 2023
verursachten 18- bis 24-Jährige 1.287 Unfälle mit Personenschaden, bei denen Alkohol im Spiel
war; 18 Menschen fanden dabei den Tod, 372 wurden schwer verletzt. Damit ist diese
Altersgruppe überrepräsentiert. Insgesamt ist das Unfallrisiko der Kohorte 21 bis 24 Jahre etwa
doppelt so hoch wie bei Fahrern mittleren Alters, das der noch jüngeren Fahrer sogar
dreieinhalbmal so hoch.
„Junge Fahrende überschätzen sich häufiger selbst, sind risikogeneigter und weniger
fahrerfahren. Auch bestehen Wissenslücken zum Alkoholabbau und Restalkohol“, erklärt die UDVLeiterin Kirstin Zeidler. Die UDV fordert, den Umgang mit der Frage „Darf und sollte ich trotz
Alkoholkonsum noch fahren?“ – bekannt als „Trink-Fahr-Konflikt“ – in der Fahrausbildung zu
trainieren. Überdies seien mehr polizeiliche Kontrollen sinnvoll. Das heute für bis zu 20-jährige
Fahrer geltende totale Alkoholverbot am Steuer sollte nach Meinung der UDV auf alle unter 25-
jährigen ausgedehnt werden. So werde alkoholfreies Fahren tiefer verinnerlicht.
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Noch im vergangenen Jahr sorgte eine Analyse des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) für Aufsehen, der zufolge die Vollkaskoschäden von E-Autos
2020–2022 im Schnitt um knapp ein Viertel kostspieliger als die von Verbrennerfahrzeugen
waren. Dem gegenüber stand eine um 15 bis 20 Prozent geringere Schadenhäufigkeit der
Elektromobile. Neueste Zahlen des GDV belegen nun, dass die Unterschiede in beiden
Kategorien kleiner werden.
So lag die durchschnittliche Schadenhöhe bei E-Autos im Zeitraum 2021–2023 nur noch um ein
knappes Fünftel über derjenigen von Verbrennern. Die Zahl der E-Auto-Vollkaskofälle
unterschritt die Verbrenner-Vergleichszahl um 10 bis 15 Prozent.
„Je mehr Elektroautos auf der Straße unterwegs sind, desto weniger unterscheiden sich ihre
Schadenbilanzen von vergleichbaren Autos mit Verbrennungsmotoren“, ordnet die
stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach die jüngsten Ergebnisse ein.
„Elektroautos kommen zunehmend im Alltag an: Eine breitere Modellpalette erreicht einen
größeren Kundenkreis, zudem haben Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und
Gutachter inzwischen mehr Erfahrungen mit beschädigten Elektroautos. Mit dieser neuen
Normalität verringern sich aktuell auch die anfänglich beobachteten Besonderheiten in den
Schadenbilanzen.
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Auch wenn das Jahr erst zur Hälfte vorbei ist, wagen die deutschen Kfz-Versicherer bereits eine Prognose für die Entwicklung der Werkstatt- und Ersatzteilpreise. Die Hochrechnung fällt erneut ernüchternd aus: Ein Aufschlag von 4,5 Prozent steht für das Gesamtjahr zu befürchten.
Hauptpreistreiber sind die Autokonzerne, die für ihre designgeschützten Originalteile immer mehr Geld verlangen. In der Folge stiegen die Preise für Kfz-Ersatzteile zwischen 2014 und 2024 im Schnitt um 5,4 Prozent jährlich, während die allgemeine Inflationsrate durchschnittlich 2,4 Prozent betrug. Summa summarum ergibt das im genannten Zeitraum einen Aufschlag von 75 Prozent auf Ersatzteile.
Ob der Kostenanstieg eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge nötig macht, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Die Branche insgesamt geht von einem kostendeckenden Jahr aus; bei einzelnen Versicherern kann die Schadeninflation jedoch eine Prämienanpassung unumgänglich machen. Dazu sind sie versicherungsrechtlich verpflichtet, wenn die Aufwendungen die Beitragseinnahmen übersteigen.
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Insgesamt ist die Zahl der Autounfälle, bei denen Personen zu Schaden kamen, in den letzten Jahren gesunken. Mit 303.800 lag sie 2023 um 12 Prozent unter dem Wert von 2013, wie die Unfallforschung der Versicherer (UDV) kürzlich mitteilte. Konträr verläuft der Trend indes bei über 75-jährigen Fahrern: Sie erlitten 2023 ganze 28 Prozent mehr Unfälle mit Personenschaden als 2013, nämlich circa 21.500. Bei 77 Prozent davon waren sie selbst die Verursacher.
Der wesentliche Grund für diesen besorgniserregenden Trend liegt laut UDV schlicht in der wachsenden Zahl älterer Fahrer auf deutschen Straßen. „Gab es 2015 noch knapp 2,5 Millionen Führerscheinbesitzer in der Generation 75plus, waren es 2024 mit fast 5,9 Millionen mehr als doppelt so viele“, erläutert UDV-Leiterin Kirstin Zeidler.
Im hohen Alter lassen Reaktions- und Konzentrationsvermögen naturgemäß merklich nach. Als Mittel zur Risikoreduktion empfiehlt die UDV Rückmeldefahrten mit speziell ausgebildeten Beifahrern. Deren Einschätzung hat keine Folgen für den Führerschein, sondern dient zur Sensibilisierung für die eigenen Stärken und Schwächen.
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