Eine aktuelle Auswertung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) offenbart ein
unterentwickeltes Gefahrenbewusstsein junger Fahrer hinsichtlich Alkohol am Steuer. 2023
verursachten 18- bis 24-Jährige 1.287 Unfälle mit Personenschaden, bei denen Alkohol im Spiel
war; 18 Menschen fanden dabei den Tod, 372 wurden schwer verletzt. Damit ist diese
Altersgruppe überrepräsentiert. Insgesamt ist das Unfallrisiko der Kohorte 21 bis 24 Jahre etwa
doppelt so hoch wie bei Fahrern mittleren Alters, das der noch jüngeren Fahrer sogar
dreieinhalbmal so hoch.
„Junge Fahrende überschätzen sich häufiger selbst, sind risikogeneigter und weniger
fahrerfahren. Auch bestehen Wissenslücken zum Alkoholabbau und Restalkohol“, erklärt die UDVLeiterin Kirstin Zeidler. Die UDV fordert, den Umgang mit der Frage „Darf und sollte ich trotz
Alkoholkonsum noch fahren?“ – bekannt als „Trink-Fahr-Konflikt“ – in der Fahrausbildung zu
trainieren. Überdies seien mehr polizeiliche Kontrollen sinnvoll. Das heute für bis zu 20-jährige
Fahrer geltende totale Alkoholverbot am Steuer sollte nach Meinung der UDV auf alle unter 25-
jährigen ausgedehnt werden. So werde alkoholfreies Fahren tiefer verinnerlicht.
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Noch im vergangenen Jahr sorgte eine Analyse des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) für Aufsehen, der zufolge die Vollkaskoschäden von E-Autos
2020–2022 im Schnitt um knapp ein Viertel kostspieliger als die von Verbrennerfahrzeugen
waren. Dem gegenüber stand eine um 15 bis 20 Prozent geringere Schadenhäufigkeit der
Elektromobile. Neueste Zahlen des GDV belegen nun, dass die Unterschiede in beiden
Kategorien kleiner werden.
So lag die durchschnittliche Schadenhöhe bei E-Autos im Zeitraum 2021–2023 nur noch um ein
knappes Fünftel über derjenigen von Verbrennern. Die Zahl der E-Auto-Vollkaskofälle
unterschritt die Verbrenner-Vergleichszahl um 10 bis 15 Prozent.
„Je mehr Elektroautos auf der Straße unterwegs sind, desto weniger unterscheiden sich ihre
Schadenbilanzen von vergleichbaren Autos mit Verbrennungsmotoren“, ordnet die
stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach die jüngsten Ergebnisse ein.
„Elektroautos kommen zunehmend im Alltag an: Eine breitere Modellpalette erreicht einen
größeren Kundenkreis, zudem haben Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und
Gutachter inzwischen mehr Erfahrungen mit beschädigten Elektroautos. Mit dieser neuen
Normalität verringern sich aktuell auch die anfänglich beobachteten Besonderheiten in den
Schadenbilanzen.
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Auch wenn das Jahr erst zur Hälfte vorbei ist, wagen die deutschen Kfz-Versicherer bereits eine Prognose für die Entwicklung der Werkstatt- und Ersatzteilpreise. Die Hochrechnung fällt erneut ernüchternd aus: Ein Aufschlag von 4,5 Prozent steht für das Gesamtjahr zu befürchten.
Hauptpreistreiber sind die Autokonzerne, die für ihre designgeschützten Originalteile immer mehr Geld verlangen. In der Folge stiegen die Preise für Kfz-Ersatzteile zwischen 2014 und 2024 im Schnitt um 5,4 Prozent jährlich, während die allgemeine Inflationsrate durchschnittlich 2,4 Prozent betrug. Summa summarum ergibt das im genannten Zeitraum einen Aufschlag von 75 Prozent auf Ersatzteile.
Ob der Kostenanstieg eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge nötig macht, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Die Branche insgesamt geht von einem kostendeckenden Jahr aus; bei einzelnen Versicherern kann die Schadeninflation jedoch eine Prämienanpassung unumgänglich machen. Dazu sind sie versicherungsrechtlich verpflichtet, wenn die Aufwendungen die Beitragseinnahmen übersteigen.
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Insgesamt ist die Zahl der Autounfälle, bei denen Personen zu Schaden kamen, in den letzten Jahren gesunken. Mit 303.800 lag sie 2023 um 12 Prozent unter dem Wert von 2013, wie die Unfallforschung der Versicherer (UDV) kürzlich mitteilte. Konträr verläuft der Trend indes bei über 75-jährigen Fahrern: Sie erlitten 2023 ganze 28 Prozent mehr Unfälle mit Personenschaden als 2013, nämlich circa 21.500. Bei 77 Prozent davon waren sie selbst die Verursacher.
Der wesentliche Grund für diesen besorgniserregenden Trend liegt laut UDV schlicht in der wachsenden Zahl älterer Fahrer auf deutschen Straßen. „Gab es 2015 noch knapp 2,5 Millionen Führerscheinbesitzer in der Generation 75plus, waren es 2024 mit fast 5,9 Millionen mehr als doppelt so viele“, erläutert UDV-Leiterin Kirstin Zeidler.
Im hohen Alter lassen Reaktions- und Konzentrationsvermögen naturgemäß merklich nach. Als Mittel zur Risikoreduktion empfiehlt die UDV Rückmeldefahrten mit speziell ausgebildeten Beifahrern. Deren Einschätzung hat keine Folgen für den Führerschein, sondern dient zur Sensibilisierung für die eigenen Stärken und Schwächen.
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Noch bis Juni dauert die Phase, in der Marder besonders bisswütig sind. Im Mai richten sie statistisch fast zwei Drittel mehr Schäden an Autos an als im Durchschnitt aller Monate. Damit übersteigt die Zahl der Fälle, die den Kfz-Versicherern pro Tag gemeldet werden, im Wonnemonat die Marke von 1.000. Insgesamt wurden 2023 deutschlandweit rund 235.000 Marderschäden erfasst, im Durchschnitt schlug jeder mit knapp 550 Euro zu Buche. Die tatsächliche Fallzahl liegt höher, da nur die kaskoversicherten Fahrzeuge Eingang in die Statistik finden.
Es gibt einige Maßnahmen, mit denen sich das Risiko für das eigene Fahrzeug senken lässt. Zum einen sollte man regelmäßig den Motorraum auf Marderspuren überprüfen und gegebenenfalls reinigen lassen, um Duftmarken zu beseitigen. Zum anderen kann man technische Schutzvorkehrungen installieren, etwa einen engmaschigen Draht unter dem Motor, stärkere
Kabelummantelungen oder Generatoren von Ultraschallwellen, die die Tiere abschrecken. Zudem lassen sich an den potenziellen Einstiegsorten Metallplättchen anbringen, die nach dem Elektrozaunprinzip leichte, unschädliche, aber auch unangenehme Stromstöße abgeben.
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Im April und Mai ist das Risiko für Autofahrer, mit einem Wildtier zu kollidieren, gegenüber den restlichen Monaten deutlich erhöht. Der Versicherer-Gesamtverband GDV rät daher zu besonderer Vorsicht und stetiger Bremsbereitschaft, vor allem in Wäldern und an Feldrändern. Sehe man ein Wildtier auf der Straße, solle man abbremsen, abblenden und hupen – Fernlicht dagegen empfehle sich nicht, auch nicht als „Lichthupe“, da geblendete Tiere zum Erstarren neigen. Falls man nicht mehr vor dem Tier zum Stehen kommen kann, seien Ausweichmanöver nur unter günstigen Umständen eine gute Wahl. „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten folgende Schritte beherzigt werden: Unfallstelle sichern, Polizei alarmieren, Tier möglichst nicht anfassen, Fotos zur Dokumentation machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherung benachrichtigen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der (Teil-)Kaskoversicherung übernommen, der Schutz bezieht sich jedoch vielfach nur auf bestimmte Tierarten wie Haarwild.
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Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss,
Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des
Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816
C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf
der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.
Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch
nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem
unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da
das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der
Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen
Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte
Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
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Für den jüngsten Ausgabenanstieg der Kfz-Versicherer, die auch 2024 mit einem Defizit
abschließen werden, sorgen im Wesentlichen die galoppierenden Ersatzteil- und Werkstattpreise.
Im Schatten dieser Entwicklung sind indes weitere Kostentreiber am Werke.
Zum einen erreichten die Marderschäden 2023 mit 128 Millionen Euro einen neuen Rekordwert,
der ganze 23 Prozent über dem bisherigen aus dem Vorjahr lag. Vor zehn Jahren betrug die
Gesamtsumme weniger als die Hälfte, obwohl die Schadenhäufigkeit – also die Fälle pro 1.000
versicherte Fahrzeuge – ähnlich hoch war wie heute. Eine ähnliche absolute Größenordnung
verzeichneten die Kfz-Versicherer zum anderen beim Autoteilediebstahl, der (versicherte)
Schäden von 124 Millionen Euro und damit 9 Prozent mehr als 2022 verursachte. Das Niveau
liegt unter dem Mitte der 2010er-Jahre gesehenen, steigt aber nach einem „Corona-Knick“ seit
2020 wieder an.
Werden fest mit dem Auto verbundene Teile entwendet, springt die Kaskoversicherung ein.
Wertgegenstände wie Smartphones sind indes nicht abgedeckt und sollten daher nie
unbeaufsichtigt im Auto gelassen werden. Auch bei Marderschäden greift die Kaskoversicherung;
zu unterscheiden ist hier zwischen Tarifen, die nur direkt vom Tier verursachte Schäden
ausgleichen, und solchen, die auch Folgeschäden umfassen.
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Die Preise für Autoersatzteile haben ihren Höhenflug fortgesetzt und sich in diesem Jahr im
Schnitt erneut um 6 Prozent verteuert. Für die vergangenen zehn Jahre steht damit eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 5,4 Prozent zu Buche. Die allgemeine Inflation
betrug im selben Zeitraum 2,4 Prozent p. a. Hinzu kommen Werkstatt-Stundensätze, die mit
knapp 190 Euro bereits seit 2023 auf Rekordniveau liegen.
Vor allem wegen dieser Kostentreiber rechnet der Versicherer-Gesamtverband für 2024 mit
einem Minus von etwa 2 Milliarden Euro in den Kassen der Kfz-Versicherer, die für jeden
eingenommenen Beitrags-Euro 1,06 Euro ausgeben müssen. Merkliche Prämiensteigerungen
sind daher unumgänglich, nachdem die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten
zehn Jahren im Schnitt lediglich um 1,1 Prozent jährlich angehoben wurden.
Ein Versichererwechsel, wie er noch bis zum 30. November möglich ist, kann die
Kostenbelastung indes reduzieren. Wer dabei das Optimum herausholen möchte, sollte nicht auf
Online-Tarifvergleiche zurückgreifen – diese bilden nicht den gesamten Markt ab und warnen
nicht vor brisanten Schutzlücken in Billigtarifen.
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