In Social Media und auf finanzbezogenen Onlineforen werben sogenannte Rückabwickler von
Lebens- und Rentenversicherungen mit vollmundigen Versprechen für ihre Dienste: „Bis zu 200
Prozent mehr aus ihrem Vertrag rausholen!“, heißt es da etwa. Dafür müssten die Kunden
lediglich die Ansprüche aus „schlechten“ Verträgen auf ein Drittunternehmen übertragen. Auch
nach Abzug der Gewinnmarge für den Rückabwickler soll dann für den Versicherungsnehmer
noch weit mehr als bei einer regulären Kündigung übrigbleiben.
In der Realität geht diese Rechnung selten auf, wie die Verbraucherzentrale Hamburg aktuell
warnt. In vielen Fällen erhielten die Kunden kaum mehr drei Viertel des Rückkaufswertes, der
ihnen nach einer normalen Kündigung zusteht. Hinzu kämen häufig noch Abzüge für Anwalts-
oder Gutachtenkosten. „Unser Eindruck ist, dass die Anbieter jeden Vertrag für geeignet erklären
und die Versprechungen überwiegend heiße Luft sind. In vielen Fällen sehen wir sogar gute
Ansätze für eine Anwaltshaftung“, berichtet Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Wer mit der Rendite seiner Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden ist, sollte
professionellen, unabhängigen Rat suchen – nur dann lassen sich alle offenstehenden Optionen
objektiv gegeneinander abwägen.
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Inklusive Pensionskassen und -fonds haben die deutschen Lebensversicherer 2024 rund 102 Milliarden Euro an ihre Kunden überwiesen. Zwei Jahre zuvor waren es noch gut zehn Milliarden
weniger. Das geht aus dem kürzlich veröffentlichten Jahrbuch „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2025“ hervor. Im Bestand der Unternehmen finden sich aktuell rund 84 Millionen Lebensversicherungspolicen, darunter 46 Millionen Rentenversicherungen.
Auf Wachstum stehen die Zeichen auch bei den Beitragseinnahmen, die mit 94,6 Milliarden Euro um 2,8 Prozent über dem Vorjahreswert lagen. Dafür sorgten vor allem Versicherungen mit Einmalbeitrag, die ein Plus von 10 Prozent schafften und 28 Milliarden Euro mobilisierten, während Policen mit laufendem Beitrag auf Vorjahresniveau blieben.
„Rückläufige Inflationsraten, die aktuelle Zinsentwicklung und steigende Löhne kurbeln die Nachfrage an. Lebensversicherer stehen für Stabilität und Sicherheit – auch in unsicheren Zeiten“, betont Moritz Schumann, stellvertretener Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV.
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In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
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Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben. 1,0 Prozent beträgt er nun – was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einer
Analyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung quantifiziert.
Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten: „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.
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Die Ratingagentur Assekurata hat für die deutschen Lebensversicherungen in ihrer Marktstudie
„Überschussbeteiligungen und Garantien 2024“ eine aktuelle durchschnittliche
Gesamtverzinsung von 3,1 Prozent errechnet, für moderne Garantieprodukte sogar 3,3 Prozent.
Damit kommt die Zinswende weiter bei den Kunden an, die zudem – sofern die Zinsen hoch
bleiben – auf mehr hoffen dürfen: Zum einen kann das Kapital aus auslaufenden, niedrig
verzinsten Assets zu besseren Konditionen wieder angelegt werden; zum anderen wird die
Zinszusatzreserve (ZZR) zunehmend verzichtbar und in der Folge vor allem ab 2026
beschleunigt aufgelöst.
Die ZZR wurde den Versicherern in der Niedrigzinsphase regulatorisch auferlegt, um
sicherzustellen, dass sie die vertraglich vereinbarten Garantieverzinsungen auch leisten können.
Die Deckungsrückstellung belief sich zeitweise auf insgesamt 96 Milliarden Euro. Seit 2021
fließt das Geld in Form höherer Überschüsse wieder an die Versicherten zurück. Im Gespräch ist
nun auch eine Anhebung des Höchstrechnungszinses. Die Deutsche Aktuarvereinigung schlägt
einen Satz von 1 Prozent ab 2025 vor.
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Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating
Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50
Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score
aggregiert.
Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen
fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65
erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett
durch. Lobend heben die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer CoronaSchutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind.
Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit
auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten BasisAngebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht
über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.
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Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn
es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die
Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine
Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die
Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den
Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung)
berücksichtigt.
In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten
„Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten mit ESG-Bezug sollen dabei die nichtfondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern,
Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr
Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.
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Die Zinswende kommt auch bei den Lebensversicherungskunden immer spürbarer an: Die meisten Gesellschaften, die bisher ihre Zahlen deklariert haben, erhöhen 2024 ihre laufende Verzinsung für klassische Kapitallebensversicherungen – nachdem die Ansprüche aus solchen Policen schon 2023 zu einem erfreulichen 6,4-prozentigen Wachstum der deutschen Vermögen beigetragen haben (wie in der Vorwoche an dieser Stelle berichtet). Die Spanne des erneuten Zuschlags beträgt 0,1 bis 1,1 Prozentpunkte, womit bei einigen Versicherern nun wieder eine Drei vor dem Komma steht.
Die Ratingagentur Assekurata geht für 2024 von einem Marktdurchschnitt von 2,45 Prozent aus. Im Vorjahr hat er sich bereits auf 2,26 Prozent „berappelt“. In Anbetracht von mehr als 80 Millionen davon berührten Policen in deutschen Schubladen machen Zehntelprozentpunkte in der Summe einen milliardenschweren Unterschied. Dessen ungeachtet ist die klassische Kapitallebensversicherung auf dem Rückzug, denn es hat sich herumgesprochen, dass Garantien teuer sind und die Rendite auf das Ersparte erheblich drücken. Fondsgebundene Produkte ohne oder nur mit Teil-Garantie erobern in der Folge seit einigen Jahren mehr und mehr Marktanteile.
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