Cyberkriminalität bedroht auch und gerade den Finanzsektor, denn die dort verwalteten Daten
sind in weiten Teilen sehr wertvoll und sensibel. Einen verbindlichen Standard für den effektiven
Schutz dieses Datenschatzes gibt es bisher nicht. Anfang nächsten Jahres jedoch soll sich das
ändern: Im Januar tritt die Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz (DORA) EU-weit in
Kraft. Sie soll die Finanz-IT-Sicherheit auf eine neue Stufe heben und die Unternehmen auch im
Falle eines schwerwiegenden Cybervorfalls funktionsfähig halten. Einbezogen werden neben
fast sämtlichen Finanzunternehmen auch Dienstleister wie Rechenzentren und Cloud-Betreiber,
die mit der Finanzindustrie kooperieren.
Im Wesentlichen schreibt DORA zur Steigerung der Resilienz ein umfassendes
Risikomanagement und strenge Meldepflichten vor. Dazu gehören etwa eine Strategie für ITSicherheit, neue Verantwortlichkeiten und konkrete Pläne für das Vorgehen bei Problemen.
Anspruchsvoll für die Finanzunternehmen wird vor allem das vorgesehene Monitoring von
Drittanbieterrisiken, für die sie am Ende mit geradestehen müssen. Gravierende Vorkommnisse
müssen der Aufsichtsbehörde künftig innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden.
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Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die lang ersehnte Wende vollzogen und den
Leitzins erstmals seit 2019 wieder gesenkt hat, geben sich Marktbeobachter verhalten
hinsichtlich der makroökonomischen Bedeutung. Große Euphorie an den Märkten trat nicht ein,
da diese die Zinssenkung „bereits eingepreist“ hatten, wie etwa ifo-Präsident Clemens Fuest
erklärte. Seine Erwartung: „Dass weitere Zinssenkungen bald folgen können, ist angesichts
deutlich steigender Löhne und verschobener Zinssenkungen in den USA eher fraglich.“
Auch der Versicherer-Gesamtverband GDV geht von einem zähen Abstieg vom Zinsgipfel aus: „Er
muss und wird länger dauern als der Weg bergauf, denn die Inflation geht nur langsam zurück.
Preise für Dienstleistungen und vor allem die jüngsten Lohnentwicklungen bremsen den
Inflationsrückgang spürbar aus. Vor weiteren Zinsschritten sind daher klare Daten nötig, die
zeigen, dass der Preisdruck sich verlässlich und dauerhaft abschwächt.“
Kurzfristig sollten Anleger daher nicht auf merkliche konjunkturelle Impulse durch die
Zinspolitik setzen. Die sicherheitsorientierten unter ihnen können sich immerhin noch längere
Zeit über ein Zinsniveau freuen, das festverzinsliche Assets vergleichsweise attraktiv macht.
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Finanz-Influencer erreichen auf sozialen Medien mittlerweile Millionen von Menschen. Nicht
immer jedoch sind die Anlagetipps dieser „Finfluencer“ seriös und frei von monetären
Eigeninteressen. „Wer solchen Tipps blind folgt, riskiert Kapitaleinbußen bis hin zum
Totalverlust“, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer
Homepage.
Der Reichweite der Finfluencer hat das bisher keinen Abbruch getan. Ihr Erfolgsrezept liegt
meist in einer Einbettung der Finanzthemen in persönliche Geschichten und in emotionaler
Aufladung. „Finfluencing ist eine Form des Infotainments“, meint denn auch Monika Kovarova-
Simecek von der Fachhochschule St. Pölten, an der zu Methoden und Einfluss der „Geldflüsterer“
geforscht wird.
Zwei Bundestagsabgeordnete fordern nun eine strengere Regulierung des Influencer-Marketings
auf EU-Ebene, inklusive eines Werbeverbots für bestimmte (Finanz-)Produkte. Für die Anleger
wäre es wohl ein Gewinn: Einer Studie des Swiss Finance Institute zufolge führte die Mehrheit
von 29.000 ausgewerteten Finfluencer-Tipps zu Anlegerverlusten.
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Nach der weitgehenden Pleite der Signa Gruppe soll deren Luxusimmobiliensparte Signa Prime
Selection nun von einem Treuhänder abgewickelt werden. Ursprünglich wollte sich das
Unternehmen selbst sanieren, was bei den Gläubigern, die insgesamt 12,8 Milliarden Euro
fordern, für Unmut gesorgt hatte. Das Immobilienportfolio inklusive des KaDeWe in Berlin und
des unfertigen Elbtowers in Hamburg soll nun in drei bis fünf Jahren veräußert werden. So
sollen noch mindestens 30 Prozent der Forderungen bedient werden können, was bei einem
eiligen Notverkauf kaum zu erwarten wäre. Interessenten werden auch für den Weiterbetrieb der
Warenhäuser von Galeria Karstadt Kaufhof gesucht.
Signa-Patriarch René Benko hat derweil Privatinsolvenz angemeldet. Der Zusammenbruch seines
Immobilienimperiums hat sich zur größten Firmenpleite in der Geschichte Österreichs
ausgewachsen. Ausschlaggebend war vor allem ein Mix aus gestiegenen Baukosten und hohen
Zinsen. Im Raum steht aber auch der Verdacht der Geldwäsche, dem die Münchner
Staatsanwaltschaft nachgeht.
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Die Rechtsstreite wegen mutmaßlich manipulierter Diesel-Abgaswerte laufen noch immer. Für die deutschen Rechtsschutzversicherer steht jedoch schon fest, dass kein Schaden für sie je kostspieliger war: Mehr als 1,5 Milliarden Euro haben sie seit 2015 zur Unterstützung von knapp 426.000 Kunden aufgewendet, vor allem für Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Zuletzt kamen noch etwa 1.000 Versicherungsfälle pro Monat hinzu. Damit hat sich der Gesamtstreitwert auf 10,8 Milliarden Euro erhöht, das entspricht gut 25.000 Euro pro Fall. Außen vor sind dabei jene Gerichtsverfahren, die ohne Unterstützung durch Rechtsschutzversicherer bestritten werden.
Über alle Hersteller hinweg führt indes nur jede zehnte Klage zu einem vollumfänglichen Erfolg, wie die Auswertung von rund 81.000 Fällen durch die Versicherer zeigt. 42 Prozent der Kläger verzeichnen einen Teilerfolg, der Rest geht bislang leer aus. Neue Hoffnung bescherte den Geschädigten jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023, das allgemein als verbraucherfreundlich gewertet wird und die untergeordneten Instanzen bindet.
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Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen.
Alle anderen sollten ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zugeschnittene Versicherungspolicen.
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen (M&M) hat kürzlich ihren diesjährigen „M&M Marktblick Private Krankenzusatzversicherung“ vorgestellt. Insgesamt wurden mehr als 670 Tarife und Tarifkombinationen aus den Bereichen Zahnzusatz, Krankenhauszusatz und Krankentagegeld unter die Lupe genommen. Wegen der großen Leistungslücken in der gesetzlichen Versorgung erfreuen sich diese Krankenzusatzpolicen stetig hoher Beliebtheit, vor allem die für den Dentalbereich.
In diesem nahmen die Analysten 27 Tarifkriterien in den Fokus, etwa den Einschluss von Implantaten und Inlays, Leistungen über die Regelhöchstsätze hinaus oder den Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht. Mit dem Ergebnis überzeugen die Versicherer: Von den 257 untersuchten Angeboten erhielten 158 die Höchstbewertung von fünf Sternen. 44 kamen auf vier Sterne, 36 auf drei. Damit ist der Anteil der topbewerteten Tarife, wie schon in den vergangenen Jahren, erneut gewachsen, was für ein steigendes Bedingungsniveau im Markt spricht.
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Bereits vor zwei Jahren hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Testkunden losgeschickt, um die Beratungsqualität in zwölf Banken zu prüfen. Nachdem die Ergebnisse ernüchternd bis verheerend ausfielen, wurden nun erneut geschulte „Mystery Shopper“ anonym zu Beratungsgesprächen geschickt, diesmal bei 16 Banken.
Auch bei diesen 100 Terminen wurden wieder „erhebliche Defizite“ in der Anlageberatung der Banken festgestellt, wie Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der BaFin, berichtet. Zwar fielen einige Banken auch mit „guter“ Beratungsarbeit auf, insgesamt ergebe sich jedoch ein „gemischtes Bild“.
Vor allem bei den Pflichtinformationen hapert es. Die darauf angesprochenen Geldinstitute haben Besserung gelobt und wollen ihre Prozesse optimieren. Ob den Worten Taten folgen, soll zukünftig mit weiteren, ausgedehnteren anonymen Testberatungen überprüft werden. Die BaFin steht ihrerseits unter Druck, da ihr mangelndes Engagement für den Verbraucherschutz vorgeworfen wird.
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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vermeldet eine besorgniserregende Entwicklung: Binnen zehn Jahren ist die Zahl meldepflichtiger Wegeunfälle mit dem Fahrrad von circa 22.500 auf 37.000 (2022) gestiegen. Der wachsende Absatz von E-Bikes und Pedelecs macht sich auch in der Unfallstatistik bemerkbar: Zwischen 2019 und 2022 hat sich die Zahl der Wegeunfälle mit diesen Gefährten gut vervierfacht, von 407 auf 1.650.
„Wir brauchen ein besseres Miteinander auf unseren Straßen“, kommentiert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy und sieht Nachbesserungsbedarf bei der Anpassung an das veränderte Mobilitätsverhalten. „Konkret heißt das, die Vision Zero ernst zu nehmen und die Infrastruktur konsequent am Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auszurichten.“
Der gesetzliche Unfallschutz deckt nur direkte Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück sowie Fahrten im Rahmen der Berufsausübung ab – im privaten Bereich sind Radfahrer ebenso wie Fußgänger und alle anderen daher mit einer privaten Unfallversicherung gut beraten.
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