Seit dem 7. Juli müssen Neuwagen für eine Zulassung in der EU eine Reihe von
Assistenzsystemen vorweisen. Laut Untersuchungen der deutschen Kfz-Versicherer könnten
diese bei flächendeckender Verbreitung zukünftig etwa jeden zehnten Unfall, bei dem Dritte
geschädigt werden, abwenden. Allerdings dürfte noch mehr als ein Jahrzehnt vergehen, bis der
Kfz-Bestand in der Breite den neuen Standard erreicht.
Insbesondere den Notbremsassistenten halten die Versicherer für sehr wirkungsvoll, er könne 8
bis 9 Prozent der Unfälle mit Drittschäden vermeiden, was in absoluter Zahl deutschlandweit
mehr als 200.000 Unfällen entspricht. Dafür müsste er allerdings in allen Fahrzeugen verbaut
sein. Auf lediglich unter 1 Prozent wird das Unfallreduktionspotenzial eine Spurhalteassistenten
dagegen geschätzt. Die EU-Kommission erwartet durch die neue Assistenzsystempflicht
europaweit bis 2038 über 25.000 Unfalltote und 140.000 Schwerverletzte weniger.
Kehrseite der Medaille: Die Reparaturkosten werden durch die fortgesetzte technische
Aufrüstung wahrscheinlich weiter steigen, da bei Schäden mehr Hightech-Komponenten ersetzt
und kalibriert werden müssen. Der Austausch einer assistenzsystemfähigen Windschutzscheibe
beispielsweise kostet etwa ein Viertel mehr als der einer herkömmlichen.
> weiterlesen
Hartnäckig hält sich der Ruf eines „Kavaliersdelikts“ – doch Versicherungsbetrug ist nicht
weniger verwerflich und strafbar als andere Betrugsformen. Auf aktuell mehr als 6 Milliarden
Euro schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den dadurch
jährlich entstehenden Schaden, für den am Ende das Kollektiv aller Versicherungskunden
aufkommen muss. Der Rekordwert liegt nicht in einer gestiegenen Betrugsquote begründet;
nach wie vor gelten rund 10 Prozent der Schadenmeldungen als Verdachtsfälle. Vielmehr hat das
Gesamtschadensvolumen deutlich zugenommen, sodass deren absoluter Wert nun mutmaßlich
erstmals die 6-Milliarden-Schwelle überschreitet.
Besonders in der Kfz-Sparte werden viele auffällige, da nicht stimmige Schadenmeldungen
registriert. Wer bei den immer ausgefeilteren Anti-Betrugs-Maßnahmen ins Visier gerät und
überführt wird, muss nicht nur mit einer Leistungsverweigerung und Vertragskündigung, sondern
auch mit hohen Geld- und im Extremfall sogar Haftstrafen rechnen.
> weiterlesen
Nachdem ihre Ausgaben schon 2023 die Beitragseinnahmen um mehr als 3 Milliarden Euro
überschritten, dürfte auch dieses Jahr für die deutschen Kfz-Versicherer mit tiefroten Zahlen
enden. Gemäß einer aktuellen Prognose des Versicherer-Gesamtverbands ist ein Minus von bis
zu 2 Milliarden Euro zu befürchten: Beiträgen von 33,6 Milliarden stehen Ausgaben zwischen
34,9 und 35,6 Milliarden Euro gegenüber.
Der Hauptgrund für die Mehrkosten liegt in den sich fortlaufend verteuernden Reparaturen.
Sowohl die Werkstatt-Stundensätze als auch die Ersatzteilpreise steigen seit Jahren stark an. So
mussten für Ersatzteile 2023 rund 70 Prozent mehr berappt werden als zehn Jahre zuvor,
während die allgemeine Inflation sich in der derselben Zeitspanne akkumuliert auf 28 Prozent
belief. Ein Haftpflicht-Sachschaden kostete 2014 im Schnitt noch rund 2.500 Euro, aktuell sind
es ca. 4.000 Euro. Da die Versicherer die Verluste aus dem Kfz-Geschäft nicht dauerhaft aus
anderen Sparten quersubventionieren können und dürfen, müssen sich Autobesitzer auf
steigende Versicherungsbeiträge einstellen.
> weiterlesen
Eine EU-weite Pflicht zu regelmäßigen allgemeinen Medizinchecks für Führerscheininhaber ist
vom Tisch, nachdem das EU-Parlament den Daumen gesenkt hat. Geplant waren obligatorische
Untersuchungen im 15-Jahres-Rhythmus, bei über 70-jährigen Fahrern alle fünf Jahre.
Die Ablehnung im Parlament ist ganz im Sinne der Versicherer, wie Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
hervorhebt: „Medizinchecks haben keine positiven Effekte für die Verkehrssicherheit. Besonders
Ältere sind medizinisch in der Regel gut eingestellt. Das Problem ist nicht die Fahreignung,
sondern die Fahrkompetenz: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit.“
Sinnvoller seien daher obligatorische Rückmeldefahrten mit eigens dafür geschulten
Begleitpersonen wie Fahrlehrern, -prüfern oder Verkehrspsychologen. Sanktionen wie ein
Führerscheinentzug sollen damit aber nicht verbunden sein, das Ergebnis geheim bleiben. In
zwei Testprojekten seien mit solchen Fahrten ermutigende Erfahrungen gemacht worden.
> weiterlesen
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
> weiterlesen
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
> weiterlesen
Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
> weiterlesen
Die Zahl der Autodiebstähle ging bereits seit 2015 zurück, 2020 brach sie dann infolge der Corona-Pandemie ein. 2021 wurden mit rund 9.800 (kaskoversicherten) Fällen nur gut halb so viele registriert wie 2015 mit 18.700. Im Zuge der Normalisierung kehrt das Phänomen jedoch zurück: 12.300 Diebstähle zählten die Kfz-Versicherer 2022. Da sich auch die durchschnittliche Schadenssumme um 6 Prozent auf knapp 20.300 Euro erhöhte, leisteten die Kfz-Versicherer insgesamt 249 Millionen Euro, nach 187 Millionen Euro im Vorjahr. Hinzu kamen 114 Millionen Euro für gestohlene Teile wie Lenkräder oder Bordcomputer, ein Plus von 17 Prozent.
Besonders Oberklasse-SUVs erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Langfingern, deren bevorzugtes Operationsgebiet die Bundeshauptstadt darstellt: 29 Fälle auf 10.000 kaskoversicherte Pkw hat Berlin zu beklagen. 14 sind es in Hamburg, 9 in Brandenburg, während im Süden der Republik Quoten von 1 bis 2 pro 10.000 herrschen. Damit die Versicherung einen Diebstahlschaden ersetzt, muss eine Teil- oder Vollkaskopolice bestehen.
> weiterlesen
Rund 13 Millionen Autohalter werden im kommenden Jahr einer anderen Typklasse zugeteilt. Das besagt nicht automatisch, dass sich die Beiträge ändern, denn die hängen von mehreren Faktoren ab. Wahrscheinlich ist eine Prämienanpassung jedoch, wenn es um gleich drei Typklassen nach oben oder unten geht. Damit müssen sich Halter von Ford Focus (1.0/74 kW, Typ DEH, seit 2018) und Audi Q5 50 TDI Quattro (Typ FY, seit 2017) auf steigende Beiträge einstellen, denn die Modelle werden von der Haftpflichtklasse 14 auf 17 hochgestuft. Freuen können sich dagegen Besitzer eines Suzuki Ignis Allrad (Typ MF, seit 2016), der sich von der Haftpflichtklasse 16 auf 13 verbessert.
In der Vollkasko verschlechtert sich insbesondere der Honda Jazz 1.5 Hybrid, der einen Sprung von Klasse 21 in 25 vollzieht. Um drei Klassen wird der Mercedes-Benz A 250 E STH hochgestuft (von 21 auf 24). Gewinner in dieser Sparte sind der Tesla Model Y Allrad (von 29 auf 25) sowie der Dacia Jogger 1.0 (von 23 auf 20). In der Teilkasko gibt es nur eine größere Bewegung: Der Toyota Prius Hybrid 1.5 rangiert nun in Klasse 27 (bisher: 23). Maßgeblich für die Typklassen sind die zuletzt für jedes Modell erbrachten Versicherungsleistungen. Übrigens: Noch bis zum 30. November ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich, der oftmals eine dreistellige Ersparnis pro Jahr einbringen kann.
> weiterlesen