Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
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Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat die durch Sturm, Hagel und Überschwemmungen in den Jahren 2002 bis 2021 angerichteten Schäden an Gebäuden ausgewertet. Deutliche Schlagseite erhält die Langzeitbilanz durch die Sturzflut „Bernd“ vom Juli 2021, die insbesondere im rheinland-pfälzischen Kreis Ahrweiler zu schweren Verheerungen führte. Mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 109.000 Euro im Betrachtungszeitraum führt dieser denn auch die Rangliste der am stärksten betroffenen Landkreise in Deutschland an. Mit großem Abstand folgen Euskirchen (41.100 Euro) in Nordrhein-Westfalen und Bitburg-Prüm (17.500), ebenfalls in Rheinland-Pfalz.
Am anderen Ende der Skala rangiert Heidelberg mit einem Schadendurchschnitt von 752 Euro. Für ganz Deutschland beläuft sich der Durchschnittswert auf 2.900 Euro. Die Versicherer raten dringend zu mehr Prävention, da für die Zukunft mit mehr Extremwetterereignissen gerechnet wird. Zudem klafft im Versicherungsschutz der Gebäude hierzulande eine riesige Lücke: Nur gut jedes zweite ist mit einer Elementarschadenversicherung gegen die finanziellen Folgen etwa von starkregenbedingten Überschwemmungen geschützt.
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Es gibt in der Versicherungswirtschaft zahlreiche Hebel, um das operative Geschäft und die Produkte nachhaltig zu gestalten. Wie sehr sie schon in der Breite genutzt werden, verdeutlicht der kürzlich veröffentlichte dritte Nachhaltigkeitsbericht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Kernergebnis bringt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen auf den Punkt: „Mit der Vorlage unseres dritten Nachhaltigkeitsberichts sehen wir einen Sektor, der die Transformation aktiv angenommen hat.“
Immer mehr Versicherer bekennen sich zu den Pariser Klimazielen und den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen. Wie das in der Praxis aussehen kann, illustriert Asmussen mit einem Trend in der Kfz-Versicherung: „In der Schaden- und Unfallversicherung achten jetzt zum Beispiel 81 Prozent der Unternehmen darauf, dass die Schadenregulierung nach einem Autounfall nachhaltig erfolgt und eine Reparatur dem Neukauf vorgezogen wird.“ Knapp jeder zweite Versicherer (Vorjahr: jeder dritte) berücksichtigt bei der Übernahme von Risiken ökologische und soziale Aspekte. Die Quote der nach Nachhaltigkeitskriterien investierten Kapitalanlagen ist von 88 auf 90 Prozent gestiegen, und auch bei den internen Geschäftsprozessen geht es voran: 55 Prozent der berichtenden Versicherer haben mit ihren direkten Emissionen bereits das Netto-Null-Ziel erreicht.
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Noch gehören sie in deutschen Unternehmen und Privathaushalten zu den Exoten, doch die Verbreitung steigt angesichts des enormen Schadenspotenzials stetig: Cyberversicherungen. Die Policen zum Schutz vor den Folgen von Hacker- und Malwareangriffen legten 2022, gemessen an den Prämieneinnahmen, um satte 56 Prozent zu. Auch in diesem Jahr wächst der Markt weiterhin kräftig. Dazu dürfte unter anderem die kontinuierlich steigende Zahl der Cyberschutz-Anbieter beitragen.
Eine Analyse von 16 Cyber-Bedingungswerken, durchgeführt von einem darauf spezialisierten Maklerunternehmen, hat nun offenbart: Die Leistungen und Deckungsumfänge liegen mitunter weit auseinander, denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. Umso wichtiger ist es, bei der Tarifauswahl die eigenen Schwerpunkte gezielt zu adressieren. Im Zentrum der Überlegungen stehen die folgenden vier Themenblöcke: 1. Wann genau greift die Versicherung (Trigger)? 2. In welchen Fällen gilt der Schutz nicht (Ausschlüsse)? 3. Welche Schutzvorkehrungen werden vom Versicherungsnehmer verlangt (Obliegenheiten)? 4. Soll die Zahlung von Lösegeld eingeschlossen sein?
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Damit eine Wohngebäudeversicherung die tatsächlichen Kosten für eine Instandsetzung oder einen Neubau abdeckt, werden die Leistungssummen und Prämien in der Regel jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Versicherung zum gleitenden Neuwert heißt das Prinzip, das einer Unterversicherung vorbeugt. Grundlage des Anpassungsfaktors sind Daten des Statistischen Bundesamtes, konkret der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Wegen der enormen Inflation im Bausektor beträgt der Faktor für das kommende Jahr 7,5 Prozent. Immerhin: Gegenüber diesem Jahr (14,7 Prozent) hat er sich damit fast halbiert. „In Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, findet die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands Anja Käfer-Rohrbach. Vom langjährigen Mittel der Jahre 2013 bis 2023, nämlich 4,3 Prozent, ist der Anpassungsfaktor 2024 allerdings auch noch weit entfernt. Die aktuelle Inflationsentwicklung lässt indes hoffen, dass er sich dieser Marke im kommenden Jahr weiter annähern wird. „Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt. Niemand muss in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten“, hebt Käfer-Rohrbach die Stabilität der Wohngebäudeversicherung hierzulande hervor.
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Bereits im Mai vermeldete das Statistische Bundesamt (Destatis) für 2022 eine Zunahme der E-Scooter-Unfälle um knapp die Hälfte gegenüber dem Vorjahr. Die Kosten dafür bezifferte nun der Versicherer-Gesamtverband GDV: Über 15 Millionen Euro wurden bei der Regulierung von 4.200 Unfällen bezahlt.
Überrepräsentiert sind Leihscooter, die nur ein Viertel aller Elektroroller in Deutschland ausmachen, aber an 56 Prozent der Unfälle beteiligt waren. „Gelegenheitsfahrer sind im Schnitt jünger, nutzen fast ausschließlich Leihscooter für Fahrten in ihrer Freizeit und fahren öfter auf dem Gehweg“, berichtet GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Er fordert eine Mofaführerscheinpflicht für die E-Scooter-Nutzung sowie verbindliche Reaktionstests vor der Freischaltung von Leihrollern, um die Fahrtauglichkeit sicherzustellen. Bei fast jedem fünften E-Roller-Unfall ist laut Destatis Alkohol im Spiel.
Einen radikalen Schritt geht die französische Hauptstadt: Seit Anfang September dieses Jahres sind Leihscooter in Paris verboten. Rund 15.000 Roller mussten die drei Anbieterfirmen einsammeln, nachdem sich bei einer Bürgerbefragung 89 Prozent für eine Verbannung ausgesprochen hatten.
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Tag für Tag wird das Internet von einer Vielzahl neuer Viren, Trojaner und weiterer Schadprogramme geflutet. Besonders im Fokus stehen Unternehmen – und zwar unabhängig von ihrer Größe, denn die meisten Cyberangriffe erfolgen ungezielt und automatisiert. Der angerichtete Schaden bezifferte sich 2022 durchschnittlich auf rund 42.000 Euro und damit 5.000 Euro mehr als im Vorjahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich vermeldete. Nichtsdestotrotz gebe es noch „große Sicherheitslücken“ bei den meisten Unternehmen.
Auch auf eine Cyberversicherung, die nicht nur die Kosten übernimmt, sondern auch bei Prävention und Schadensbegrenzung hilft, verzichten viele Gewerbetreibende. Das Anbieterspektrum in dieser noch relativ jungen Versicherungssparte wächst derweil weiter: Während 2020 lediglich 33 Gesellschaften Cybertarife im Portfolio hatten, waren es 2022 schon 41. Für Cyberschäden leisteten sie im vergangenen Jahr insgesamt 121 Millionen Euro, auch an Privatpersonen.
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Künstliche Intelligenz (KI) wird, so viel steht schon fest, auch in das Versicherungswesen auf breiter Front Einzug halten – und findet bereits heute Anwendung. Etwa in der Schadenregulierung: KI analysiert mancherorts vollautomatisch Schadenmeldungen samt eingereichten Materialien und gibt ein Votum ab. Ein Mensch muss nur noch einschreiten, wenn die KI weniger als 100 Prozent der Schadensumme für erstattungsfähig hält. Der Regulierungsprozess wird dadurch wesentlich beschleunigt, Auszahlungen können schneller erfolgen, der Versicherer spart Personal und damit Kosten, was am Ende wiederum den Versicherten zugutekommt.
Aber auch schon bei der Tarifgestaltung kann KI hilfreich sein. Zukünftig können sich Versicherte in vielen Fällen ihren Deckungsumfang und ihre Konditionen individuell zusammenstellen lassen. Dokumente lassen sich bereits heute „dunkelverarbeiten“, also automatisch auswerten. Und nicht zuletzt findet KI in der Betrugserkennung eine Anwendung, von der die Versicherer und die große Mehrheit der ehrlichen Kunden gleichermaßen profitieren.
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In den letzten Jahren haben sich die Deutschen gegenüber den Kapitalmärkten offener gezeigt als in der Sparbuch-geprägten Vergangenheit. Hin und wieder kommt es jedoch zu Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Aktien- oder Krypto-Investments. Wer dann auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung vertraut, könnte enttäuscht werden – denn Kapitalanlagestreitigkeiten sind in vielen Tarifen ausgeschlossen.
Dass dieser Umstand zahlreichen Versicherten nicht geläufig ist, bestätigt der Versicherungsombudsmann, der bei Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern kostenlos vermittelt und Letztere gegebenenfalls zu Leistungen bis zu 10.000 Euro verpflichten kann. Bei dieser Schlichtungsstelle war der Ausschluss von Kapitalanlagestreitigkeiten im Jahr 2022 „besonders beschwerdeträchtig“.
Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Versicherer unterschiedlich definieren, was eigentlich als Kapitalanlage gilt. Zudem werden häufig Ausnahmen in den Bedingungen verankert. Wer auf Nummer sicher gehen will, beim Engagement an den Börsen vor Rechtsrisiken geschützt zu sein, sollte genau ins Kleingedruckte einer bestehenden oder infrage kommenden Rechtsschutzversicherung schauen (lassen).
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