Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vermeldet eine besorgniserregende Entwicklung: Binnen zehn Jahren ist die Zahl meldepflichtiger Wegeunfälle mit dem Fahrrad von circa 22.500 auf 37.000 (2022) gestiegen. Der wachsende Absatz von E-Bikes und Pedelecs macht sich auch in der Unfallstatistik bemerkbar: Zwischen 2019 und 2022 hat sich die Zahl der Wegeunfälle mit diesen Gefährten gut vervierfacht, von 407 auf 1.650.
„Wir brauchen ein besseres Miteinander auf unseren Straßen“, kommentiert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy und sieht Nachbesserungsbedarf bei der Anpassung an das veränderte Mobilitätsverhalten. „Konkret heißt das, die Vision Zero ernst zu nehmen und die Infrastruktur konsequent am Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auszurichten.“
Der gesetzliche Unfallschutz deckt nur direkte Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück sowie Fahrten im Rahmen der Berufsausübung ab – im privaten Bereich sind Radfahrer ebenso wie Fußgänger und alle anderen daher mit einer privaten Unfallversicherung gut beraten.
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Auf 18 Prozent schätzten die Deutschen die Inflationsrate im Mai dieses Jahres, wie eine Studie des Kreditversicherers Allianz Trade erbrachte. Die offizielle Teuerungsrate betrug dagegen nur 6,1 Prozent. Mit fast zwölf Prozentpunkten klaffen reale und gefühlte Inflation hierzulande deutlich weiter auseinander als in der Eurozone insgesamt (neun Prozentpunkte).
Ausschlaggebend für den Unterschied zwischen Einschätzung und Wirklichkeit ist, dass häufig gekaufte Güter wie Lebensmittel oder Kraftstoff die Verbraucherwahrnehmung dominieren. Preisstabilität oder gar -rückgänge bei anderen Waren und Leistungen bleiben eher unter dem Radar.
Das ist nicht nur ein psychologisches Problem, sondern auch ein konjunkturelles – denn je höher die gefühlte Inflation, desto mehr schränken die Verbraucher ihre Ausgaben ein. „Diese Diskrepanz spielt also gerade für die Wirtschaft und die Unternehmen sowie für die Zinspolitik eine wichtige Rolle“, hebt Jasmin Gröschl, Senior-Volkswirtin bei Allianz Trade, hervor.
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Durch die zuletzt starke Zuwanderung, insbesondere infolge des Ukraine-Krieges, hat die Alterung der deutschen Bevölkerung zwar 2022 eine Atempause erfahren. Doch zwischen 1950 und 2021 hat sich der Anteil der mindestens 65-Jährigen verdoppelt, mittlerweile gehört jeder fünfte Deutsche dieser Alterskohorte an. Parallel dazu sank der Anteil der unter 15-Jährigen von 23 auf 14 Prozent. Das Statistische Bundesamt erwartet, dass sich das Durchschnittsalter von derzeit knapp 45 Jahren bis 2060 auf annähernd 50 Jahre erhöht.
Nicht nur die stetig steigende Lebenserwartung ist für den Trend verantwortlich. Auch der Rückgang der Geburtenzahl spielt eine wesentliche Rolle: 739.000 Neu-Bundesbürger erblickten 2022 das Licht der Welt – 1950 waren es 1,1 Millionen.
Die Langlebigkeit stellt auch eine finanzielle Herausforderung dar, die von vielen Bundesbürgern noch immer unterschätzt wird. So sind oftmals am Ende der Ersparnisse noch viele Lebensjahre übrig. Eine lebenslange Rentengarantie bieten versicherungsförmige Altersvorsorge-Lösungen.
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Mit 17,4 kaskoversicherten Schäden pro 1.000 Fahrzeuge im Jahr 2022 liegt die Naturgefahren-Schadenquote in Rheinland-Pfalz mehr als dreimal so hoch wie im Bundesdurchschnitt (5,6). Kurios: Das benachbarte Hessen rangiert mit 2,5 am anderen Ende der Skala. Alle weiteren Bundesländer bewegen sich zwischen 3,2 und 8,8 Schäden pro 1.000 Verträge. Insgesamt wurden rund 290.000 Beschädigungen durch Sturm, Hagel, Blitz oder Hochwasser registriert.
Die deutschlandweite Schadenssumme lag mit circa 900 Millionen Euro ein Zehntel unter dem langjährigen Schnitt. „Die Schäden durch Naturgefahren fielen also um rund 100 Millionen Euro geringer aus“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Eine Teilkaskoversicherung springt bei Schäden oder Verlust des Fahrzeugs durch die genannten Naturgefahren ein. Noch mehr Schutz bietet eine Vollkaskopolice, die auch bei selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug leistet. Da das Tarifangebot sehr unübersichtlich ist und von Online-Vergleichsrechnern nicht komplett erfasst wird, empfiehlt sich vor Abschluss eine individuelle Beratung.
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Es passte ins Bild der immer mächtigeren künstlichen Intelligenz, dass Robo-Advisors im vergangenen Jahr Rekordvolumina vermeldeten. Auf nahezu zwölf Milliarden Euro hatte sich das verwaltete Vermögen in etwa verdoppelt. In diesem Jahr kehrt jedoch Ernüchterung ein: Die Summe, die Anleger den digitalen, vollautomatisierten Vermögensverwaltern anvertraut haben, ist auf 10,5 Milliarden Euro gesunken.
Der Hauptgrund dafür liegt in der durchwachsenen Kapitalmarkt-Performance 2022, die so manches Portfolio schrumpfen ließ. Doch auch Volumenrückgänge – und damit ein struktureller Trend – werden verzeichnet. Eine gewisse Unruhe im Markt, der sich zuletzt konsolidiert und folglich Anbieter verloren hat, dürfte ebenfalls zur Zurückhaltung beitragen. Noch immer unterscheiden sich die Kostenniveaus teilweise stark.
Ob diese Entwicklung lediglich eine Atempause darstellt oder auf eine Marktsättigung hindeutet, lässt sich derzeit ebenso wenig absehen wie der Fortgang der künstlichen Intelligenz insgesamt.
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Im Gegensatz zu Angestellten gelten Beamte für den Fall einer Berufsunfähigkeit als üppig abgesichert, schließlich muss sich der jeweilige Dienstherr um ihr Auskommen kümmern. Dennoch drohen vielen Beamten bei einer Dienstunfähigkeit herbe Einschnitte in den Lebensstandard, wenn sie nicht privat vorgesorgt haben. Ein keineswegs theoretisches Risiko: 2017 etwa wurden 17 Prozent der Neupensionäre als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt. Besonders Beamte auf Widerruf und auf Probe tragen ein enormes wirtschaftliches Risiko.
Entschärfen lässt es sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Deren Leistungsniveau lässt am deutschen Markt mittlerweile keine Wünsche mehr offen, wie eine aktuelle Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen illustriert: 15 der 24 untersuchten Tarifangebote landen in der Top-Kategorie (fünf Sterne). Voraussetzung dafür ist, dass die Bedingungen eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Damit verzichtet der Versicherer auf das Recht, im Leistungsfall die Dienstunfähigkeit selbst überprüfen zu lassen. Zudem müssen neben Beamten auf Lebenszeit auch solche auf Widerruf und auf Probe eingeschlossen sein.
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Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift.
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft weniger als zehn Euro pro Monat deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.
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Sie besitzen die nötigen Flächen und den Willen, doch noch sind ihnen weitgehend die Hände gebunden: Offene Immobilienfonds dürfen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch praktisch nicht in die Gewinnung und den Verkauf erneuerbarer Energien einsteigen. Das passt angesichts der Dringlichkeit der Energiewende nicht mehr in die Zeit und soll sich nun mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, dessen Referentenentwurf kürzlich vorgestellt wurde, ändern. Nach den bisher bekannten Plänen dürfen die Fonds zukünftig selbst Photovoltaikanlagen aufstellen, betreiben und den Sonnenstrom ins öffentliche Netz einspeisen. So soll mehr privates Investorengeld für die Erneuerbaren mobilisiert werden.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt die Reform. Diese verspreche, wie die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Aygül Öskan im Fachmagazin procontra hervorhob, „aus Sicht der Immobilienwirtschaft einen echten Push für den Betrieb von Photovoltaikanlagen“. Nun müsse noch die 10-Prozent-Obergrenze im Investmentsteuerrecht angegangen werden, die für Stromeinnahmen von Spezial-Investmentfonds gilt.
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Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, stehen die Gesellschaften finanziell – ungeachtet der zuletzt volatilen Entwicklungen an den Finanzmärkten und der Inflation – hervorragend da. Die Solvenzquoten bewegten sich Ende 2022 durchschnittlich zwischen 510 und 530 Prozent, ein Jahr zuvor waren es circa 450 Prozent. Rechnet man Übergangsmaßnahmen heraus, liegt die Quote zwischen 270 und 290 Prozent (2019: 262 Prozent) und damit weit über den vorgeschriebenen 100 Prozent. Für die gute Entwicklung sind maßgeblich die gestiegenen Zinsen verantwortlich; Versicherer müssen aus Sicherheitsgründen einen großen Teil der Kundengelder in festverzinsliche Anlagen investieren.
„Die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass Versicherer auch unter widrigen Bedingungen ihre Verpflichtungen erfüllen können“, unterstreicht GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die deutschen Versicherer sind sehr stabil.“ Die Solvenzquote drückt das Verhältnis zwischen Eigenmitteln und absehbaren Verpflichtungen, den sogenannten Solvenzkapitalanforderungen, aus.
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