Nachhaltigkeit in der Geldanlage finden 50 Prozent der Bundesbürger laut einer neuen forsa-Umfrage wichtig, 17 Prozent sehr wichtig. Für dieses Anliegen wären sie sogar bereit, eine geringere Rendite in Kauf zu nehmen (was allerdings grundsätzlich nicht nötig ist, da nachhaltige Investments durchschnittlich nicht schlechter performen). Im letzten Jahr war diese Bereitschaft nur bei 45 Prozent der Befragten vorhanden, während 50 Prozent sie für sich ausschlossen. Daran kann man eine kleine Trendumkehr ablesen, die womöglich auf nachrückende Altersgruppen zurückgeht: Besondere Priorität messen die unter 30-jährigen Umfrageteilnehmer dem Thema Nachhaltigkeit bei.
Über alle Altersgruppen hinweg werden im Dreiklang ESG in erster Linie E (Ecology) und S (Social) als wichtig empfunden: Jeweils 35 Prozent legen ihren Hauptfokus auf Umwelt-/Klimaschutz und auf soziale Aspekte. Verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) steht dagegen für 25 Prozent im Zentrum nachhaltiger Geldanlagen.
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Jahr für Jahr müssen die europäischen Versicherer Berichte zu ihrer Solvabilität und Finanzlage (Solvency Financial Condition Reports, SFCR) vorlegen. Damit soll ihre Risikotragfähigkeit auch in eventuellen Krisenzeiten sichergestellt werden. Wenn ein Unternehmen eine Solvenzquote von 100 Prozent aufweist, bedeutet das: Selbst in einem extremen Stressszenario, wie es statistisch nur alle 200 Jahre zu erwarten ist, kann es seine Verpflichtungen gegenüber den Kunden noch erfüllen.
Wie die Zahlen für Ende 2024 nun zeigen, ist die Finanzstabilität der deutschen Gesellschaften durch die anhaltend maue Konjunkturlage nicht gefährdet. Auf 278 Prozent beläuft sich die Solvenzquote in der Schaden- und Unfallversicherung, 295 Prozent sind es sogar in der Lebensversicherung. In dieser machte sich zwar das 2024 geringere Zinsniveau bemerkbar, denn ein Jahr zuvor standen noch 305 Prozent zu Buche. Doch nach wie vor gilt, was Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), anlässlich der Vorstellung der aktuellen Solvenzquoten bekräftigte: „Die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass die Versicherer alle Ansprüche jederzeit erfüllen können.“
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Nach anfänglicher Euphorie infolge von Donald Trumps Wahlsieg waren die Kryptoanleger in den vergangenen Monaten deutlich zurückhaltender. Der Kurs der Leitwährung Bitcoin sank zeitweise auf unter 75.000 US-Dollar ab. Nun aber gibt es neue Hoffnungen auf eine Entfesselung des Marktes, seitdem der US-Senat einen Gesetzentwurf zur Regulierung diskutiert. Trump hat mehrfach angekündigt, die Regeln zu lockern und eine staatliche Bitcoin-Reserve anzulegen.
Die wieder anspringende Nachfrage trieb den Bitcoin Ende Mai auf ein neues Rekordhoch von rund 112.000 Dollar. Anteil daran haben Analysten zufolge auch Fortschritte in den zollpolitischen Verhandlungen mit China, die sich günstig auf die allgemeine Risikobereitschaft auswirkten.
Kritiker einer Liberalisierung der Kryptomärkte befürchten wachsende Risiken für den Anlegerschutz und die Stabilität des Finanzsystems. Schon heute muss Kryptoinvestoren allerdings bewusst sein, dass es sich um eine hochspekulative Geldanlage handelt, bei der ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
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Inklusive Pensionskassen und -fonds haben die deutschen Lebensversicherer 2024 rund 102 Milliarden Euro an ihre Kunden überwiesen. Zwei Jahre zuvor waren es noch gut zehn Milliarden
weniger. Das geht aus dem kürzlich veröffentlichten Jahrbuch „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2025“ hervor. Im Bestand der Unternehmen finden sich aktuell rund 84 Millionen Lebensversicherungspolicen, darunter 46 Millionen Rentenversicherungen.
Auf Wachstum stehen die Zeichen auch bei den Beitragseinnahmen, die mit 94,6 Milliarden Euro um 2,8 Prozent über dem Vorjahreswert lagen. Dafür sorgten vor allem Versicherungen mit Einmalbeitrag, die ein Plus von 10 Prozent schafften und 28 Milliarden Euro mobilisierten, während Policen mit laufendem Beitrag auf Vorjahresniveau blieben.
„Rückläufige Inflationsraten, die aktuelle Zinsentwicklung und steigende Löhne kurbeln die Nachfrage an. Lebensversicherer stehen für Stabilität und Sicherheit – auch in unsicheren Zeiten“, betont Moritz Schumann, stellvertretener Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV.
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Von einem „Todeskreuz“ ist in der Börsensprache die Rede, wenn der kurzfristige Kurswert einer Aktie oder eines Index unten den langfristigen fällt, etwa bei einer Betrachtung von 50 vs. 200 Handelstagen. Das sich daraus ergebende Chartbild kann an ein Kreuz erinnern. Und genau das war nach Ostern bei großen Indizes wie S&P 500 und MSCI World sowie bei Einzeltiteln wie Nvidia und Apple zu beobachten.
Manche Marktteilnehmer werten dies als schlechtes Omen; als der S&P 500 im Jahr 2000 ein „Todeskreuz“ zeigte (Dotcom-Blase), ging es danach noch weitere zwei Jahre lang um bis zu 40 Prozent abwärts. Betrachtet man hingegen alle 25 in den vergangenen 100 Jahren aufgetretenen Kreuze, findet sich kein belastbarer Hinweis für eine besondere Aussagekraft dieser Konstellation. Vielmehr ist sie eine logische Folge einer deutlichen Baisse, ohne dass deren Fortdauer daraus abgeleitet werden könnte. Als Signal zum Verkaufen taugt ein „Todeskreuz“ daher nicht, für diese Entscheidung sollten Anleger handfestere Indikatoren heranziehen.
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In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
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Die neue Bundesregierung hat sich einige Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschrieben, die von der Versicherungswirtschaft unterstützt werden. Ganz oben auf der Agenda: die Stärkung der Altersvorsorge. Konkret will die schwarz-rote Koalition die Reform bzw. Abschaffung der Riester-Rente, schon von der Vorgängerregierung versprochen, endlich umsetzen. Schulpflichtige Kinder sollen ab 2026 ein Vorsorgedepot erhalten, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt (Frühstart-Rente). Auch die zweite Säule der Altersvorsorge wird bedacht: Die betriebliche Altersversorgung soll weiteren Schub erhalten, insbesondere im Niedriglohnbereich. Und wer sich selbstständig macht, wird zukünftig Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern keine gleichwertige Absicherung nachgewiesen wird.
Daneben soll der Schutz vor Elementarschäden zwingender Bestandteil einer Wohngebäudepolice werden. Auch bei allgemeineren Koalitionszielen wie Digitalisierung, Bürokratieabbau oder Investitionsförderung sehen die Versicherer positive Ansätze. Es komme nun darauf an, „dass drängende Themen zügig angegangen und dabei im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand umgesetzt werden“, mahnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Entscheidend wird sein, wie die Vorhaben konkretisiert werden.“
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Indexfonds auf Basis des MSCI World finden sich in zahlreichen deutschen Privatanleger-Portfolios und haben in den vergangenen Jahren satte Renditen generiert. Zu verdanken ist das im Wesentlichen US-Technologieaktien, deren starke Performance ihnen immer mehr Gewicht im Index verschafft hat. Zuletzt umfasste dieser zu 70 Prozent US-Titel – und zeigte damit eine gewisse Schlagseite, die schon seit längerer Zeit Kritik hervorruft. Schließlich sollen mit dem „Welt-ETF“ die Märkte aller Industriestaaten abgebildet werden.
Die Dominanz der US-Unternehmen erwies sich denn auch im Zuge der jüngsten handelspolitischen Turbulenzen als brisant, als die Kurse abstürzten. Stark auf den MSCI World fokussierte Anleger mussten zeitweise deutliche Verluste einstecken. Andererseits: Noch immer steht auf Fünf-Jahres-Sicht ein Plus von über 70 Prozent zu Buche, womit kaum ein Investor unzufrieden sein dürfte. Am Ende zeigt das Auf und Ab des MSCI World erneut, wie wichtig eine breite Diversifikation des Portfolios für guten Anlegerschlaf ist. „Es gibt keinen Grund für die Fixierung auf ein Ein-Produkt-Portfolio“, betont der Fondsanalyst Ali Masarwah im Finanzmagazin procontra. „Mischen ist nicht nur possible, sondern auch erwünscht!“
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Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige Kurve zeigt jedoch nach unten: Zwischen 2010 und 2017 wurden noch mindestens 130.000 Einbrüche pro Jahr gezählt, in der Spitze mit 180.000 (2015) sogar doppelt so viele wie zuletzt.
In die andere Richtung entwickeln sich die durchschnittlichen Schadenkosten, die 2024 auf einen Rekordwert von circa 3.800 Euro kletterten. Drei Jahre zuvor waren es noch 2.750 Euro. „Die Täter nehmen mit, was sich schnell zu Geld machen lässt, das ist heute vor allem teure Technik wie Smartphones, Kameras oder Computer“, erläutert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die durchschnittliche Schadensumme je Wohnungseinbruch ist mutmaßlich auch deswegen von 3.600 auf 3.800 Euro gestiegen.“ Der GDV wirbt für bessere Präventionsmaßnahmen, da ein Einbruch nicht nur materiellen Schaden anrichte, sondern häufig auch das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden beeinträchtige.
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