Inklusive Pensionskassen und -fonds haben die deutschen Lebensversicherer 2024 rund 102 Milliarden Euro an ihre Kunden überwiesen. Zwei Jahre zuvor waren es noch gut zehn Milliarden
weniger. Das geht aus dem kürzlich veröffentlichten Jahrbuch „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2025“ hervor. Im Bestand der Unternehmen finden sich aktuell rund 84 Millionen Lebensversicherungspolicen, darunter 46 Millionen Rentenversicherungen.
Auf Wachstum stehen die Zeichen auch bei den Beitragseinnahmen, die mit 94,6 Milliarden Euro um 2,8 Prozent über dem Vorjahreswert lagen. Dafür sorgten vor allem Versicherungen mit Einmalbeitrag, die ein Plus von 10 Prozent schafften und 28 Milliarden Euro mobilisierten, während Policen mit laufendem Beitrag auf Vorjahresniveau blieben.
„Rückläufige Inflationsraten, die aktuelle Zinsentwicklung und steigende Löhne kurbeln die Nachfrage an. Lebensversicherer stehen für Stabilität und Sicherheit – auch in unsicheren Zeiten“, betont Moritz Schumann, stellvertretener Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV.
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In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
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Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben. 1,0 Prozent beträgt er nun – was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einer
Analyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung quantifiziert.
Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten: „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.
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Die Ratingagentur Assekurata hat für die deutschen Lebensversicherungen in ihrer Marktstudie
„Überschussbeteiligungen und Garantien 2024“ eine aktuelle durchschnittliche
Gesamtverzinsung von 3,1 Prozent errechnet, für moderne Garantieprodukte sogar 3,3 Prozent.
Damit kommt die Zinswende weiter bei den Kunden an, die zudem – sofern die Zinsen hoch
bleiben – auf mehr hoffen dürfen: Zum einen kann das Kapital aus auslaufenden, niedrig
verzinsten Assets zu besseren Konditionen wieder angelegt werden; zum anderen wird die
Zinszusatzreserve (ZZR) zunehmend verzichtbar und in der Folge vor allem ab 2026
beschleunigt aufgelöst.
Die ZZR wurde den Versicherern in der Niedrigzinsphase regulatorisch auferlegt, um
sicherzustellen, dass sie die vertraglich vereinbarten Garantieverzinsungen auch leisten können.
Die Deckungsrückstellung belief sich zeitweise auf insgesamt 96 Milliarden Euro. Seit 2021
fließt das Geld in Form höherer Überschüsse wieder an die Versicherten zurück. Im Gespräch ist
nun auch eine Anhebung des Höchstrechnungszinses. Die Deutsche Aktuarvereinigung schlägt
einen Satz von 1 Prozent ab 2025 vor.
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Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating
Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50
Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score
aggregiert.
Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen
fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65
erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett
durch. Lobend heben die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer CoronaSchutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind.
Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit
auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten BasisAngebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht
über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.
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Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn
es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die
Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine
Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die
Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den
Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung)
berücksichtigt.
In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten
„Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten mit ESG-Bezug sollen dabei die nichtfondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern,
Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr
Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.
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Die Zinswende kommt auch bei den Lebensversicherungskunden immer spürbarer an: Die meisten Gesellschaften, die bisher ihre Zahlen deklariert haben, erhöhen 2024 ihre laufende Verzinsung für klassische Kapitallebensversicherungen – nachdem die Ansprüche aus solchen Policen schon 2023 zu einem erfreulichen 6,4-prozentigen Wachstum der deutschen Vermögen beigetragen haben (wie in der Vorwoche an dieser Stelle berichtet). Die Spanne des erneuten Zuschlags beträgt 0,1 bis 1,1 Prozentpunkte, womit bei einigen Versicherern nun wieder eine Drei vor dem Komma steht.
Die Ratingagentur Assekurata geht für 2024 von einem Marktdurchschnitt von 2,45 Prozent aus. Im Vorjahr hat er sich bereits auf 2,26 Prozent „berappelt“. In Anbetracht von mehr als 80 Millionen davon berührten Policen in deutschen Schubladen machen Zehntelprozentpunkte in der Summe einen milliardenschweren Unterschied. Dessen ungeachtet ist die klassische Kapitallebensversicherung auf dem Rückzug, denn es hat sich herumgesprochen, dass Garantien teuer sind und die Rendite auf das Ersparte erheblich drücken. Fondsgebundene Produkte ohne oder nur mit Teil-Garantie erobern in der Folge seit einigen Jahren mehr und mehr Marktanteile.
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Die im Markt kursierende Befürchtung, dass mehr Lebensversicherungskunden infolge von Corona und Inflation ihre Policen kündigen, hat sich nicht bestätigt. Dem Fachmagazin procontra zufolge sank die Stornoquote 2022 vielmehr auf 2,54 Prozent, nachdem sie sich im Vorjahr auf 2,62 Prozent belaufen hatte. Zur Einordnung: 2012 betrug sie 3,45 Prozent.
Für die Versicherer und ihre Kunden ist das auch deshalb eine gute Nachricht, weil dadurch keine sogenannten stillen Lasten zur Liquiditätsbeschaffung – mit Verlusten für die Versichertengemeinschaft – realisiert werden müssen. Einzelne Gesellschaften vermelden zwar eine Stornoquote von über 8 Prozent. Insgesamt schätzt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Max Happacher das Liquiditätsrisiko aber „als gering ein“.
Auch bei den Abschlusskosten zeigt sich eine positive Tendenz: Sie gingen leicht von 4,45 auf 4,43 Prozent zurück. Hinter dem Durchschnittswert verbergen sich hier ebenfalls immense Unterschiede zwischen den Anbietern, denn die Spanne reicht von 0,22 bis über 36 Prozent.
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Im Gegensatz zu Angestellten gelten Beamte für den Fall einer Berufsunfähigkeit als üppig abgesichert, schließlich muss sich der jeweilige Dienstherr um ihr Auskommen kümmern. Dennoch drohen vielen Beamten bei einer Dienstunfähigkeit herbe Einschnitte in den Lebensstandard, wenn sie nicht privat vorgesorgt haben. Ein keineswegs theoretisches Risiko: 2017 etwa wurden 17 Prozent der Neupensionäre als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt. Besonders Beamte auf Widerruf und auf Probe tragen ein enormes wirtschaftliches Risiko.
Entschärfen lässt es sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Deren Leistungsniveau lässt am deutschen Markt mittlerweile keine Wünsche mehr offen, wie eine aktuelle Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen illustriert: 15 der 24 untersuchten Tarifangebote landen in der Top-Kategorie (fünf Sterne). Voraussetzung dafür ist, dass die Bedingungen eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Damit verzichtet der Versicherer auf das Recht, im Leistungsfall die Dienstunfähigkeit selbst überprüfen zu lassen. Zudem müssen neben Beamten auf Lebenszeit auch solche auf Widerruf und auf Probe eingeschlossen sein.
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