Wegen der Rekordinflation und der beträchtlichen Energiekosten müssen viele Bundesbürger derzeit an allen Ecken und Enden sparen. Oft geraten dabei auch Versicherungen in den Blick, schließlich würde eine Kündigung kurzfristig Liquidität freisetzen.
Das will jedoch wohlüberlegt sein, egal ob es um Risiko- oder Kapitalversicherungen geht. Einen Risikoschutz auszusetzen ist nicht nur gefährlich – auch eine spätere Wiederaufnahme kann sich schwierig gestalten und teurer werden, weil Alter und Gesundheitszustand oftmals über den Beitrag mitentscheiden. Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung wiederum geht in vielen Fällen mit Verlusten einher; hier ist eine temporäre Beitragsfreistellung meist der bessere Weg.
Auch der versichererkritische Bund der Versicherten warnt vor voreiligen Kündigungen und empfiehlt vielmehr, den Risikoschutz für die Arbeitskraft und für Pflegebedürftigkeit gegebenenfalls aufzustocken. Schließlich müssen die Leistungen etwa aus einer Berufsunfähigkeits- oder einer Pflegezusatzversicherung ein zukünftig höheres Kostenniveau abdecken. Im Zweifel ist es stets ratsam, den Makler bzw. die Maklerin des Vertrauens hinzuzuziehen, um Lösungswege zu erarbeiten.
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Die am deutschen Markt agierenden Versicherer, die zu den größten institutionellen Investoren zählen, haben erstmals für rund ein Fünftel ihrer Aktien und Unternehmensanleihen den CO2-Fußabdruck ermittelt. Heraus kam ein Wert von 71 Millionen Tonnen CO2 pro investierte Million Euro. Er soll künftig als Referenz dienen, um angestrebte Fortschritte bei der Dekarbonisierung zu messen und sichtbar zu machen. Schon bis 2025 soll er signifikant gesenkt werden. Weitere Anlageklassen sollen in den nächsten Jahren ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden.
85 Prozent der hiesigen Versicherer haben sich für ihre Kapitalanlagen das Ziel „Null-Emission“ auf die Fahnen geschrieben. Auch den eigenen Geschäftsbetrieb wollen 80 Prozent auf Nachhaltigkeit trimmen, sei es bei der Energieversorgung oder bei der Auswahl von Dienstleistern. Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hebt das Tempo der Transformation hervor: „Die erst zum Anfang des vergangenen Jahres von uns angestoßenen Veränderungen werden von den Unternehmen umgesetzt.“
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen hat 89 Sterbegeldtarife unter die Lupe genommen. Mehr als jeder dritte erhielt die Top-Note von fünf Sternen, immerhin 43 wurden mit vier Sternen bewertet. Lediglich ein Angebot wurde mit zwei Sternen abgestraft, die schlechteste Note gar nicht vergeben. Darin spiegelt sich die insgesamt hohe Bedingungsqualität des Marktangebots wider.
Die Kosten für Beerdigungen, für die eine Sterbegeldpolice einspringt, sind zwischen 2016 und 2021 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Auch wenn niemand gern über den eigenen Tod nachdenkt: Die Vorstellung, dass die Hinterbliebenen in der Zeit tiefster Trauer mit akuten Geldsorgen konfrontiert werden, bereitet den meisten Menschen Unbehagen. Eine Beerdigung kostet mit Leichenschmaus schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Eine Sterbegeldversicherung übernimmt nicht nur diese Kosten (je nach Tarif teilweise oder ganz), sondern wartet in der Regel auch mit Assistance-Leistungen auf, die für die Angehörigen eine große organisatorische Entlastung bedeuten.
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Für viele Häuslebauer (in spe) bergen die steigenden Leitzinsen eine große Herausforderung, denn die Finanzierungskonditionen verschlechtern sich zusehends. Eine gute Nachricht stellt die Zinsentwicklung hingegen für Lebensversicherungskunden dar: Weil die Versicherer voraussichtlich Mittel aus der Zinszusatzreserve entnehmen können, werden sie solventer und resilienter – und können in vielen Fällen mittelfristig die Überschussbeteiligung für die Kunden erhöhen, wenn die Zinsentwicklung anhält.
Die Zinszusatzreserve wurde 2011 eingerichtet, damit die Versicherer ihren Verpflichtungen auch in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld dauerhaft und zuverlässig nachkommen können. Das Volumen dieses „Puffers“ wuchs seither kontinuierlich an und näherte sich Ende vergangenen Jahres der 100-Milliarden-Euro-Marke. In diesem Jahr aber wird sie erstmals schrumpfen, und zwar um gut 3 Milliarden auf 93 Milliarden Euro. Die entnommenen Mittel dürfen ausschließlich den Kunden zugutekommen, nicht den Versicherungsgesellschaften selbst oder ihren Aktionären. Kurzfristig müssen jedoch noch lang laufende „Hochprozenter“-Verträge aus der Vergangenheit mit Rückstellungen abgesichert werden.
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Etwa jeder vierte Berufstätige muss aus gesundheitlichen Gründen schon vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wie eine aktuelle Auswertung eines großen Lebensversicherers zeigt, steigt der Anteil psychischer Leiden an den Auslösern einer Berufsunfähigkeit (BU) weiter an. 2020 waren es noch 41 Prozent, die wegen Depressionen, Burn-out oder vergleichbarer Erkrankungen vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben mussten. 2021 stieg dieser Wert auf 45 Prozent.
Auf gut 15 Prozent kommen Geschwülste wie Krebserkrankungen, danach folgen mit 12 Prozent Erkrankungen des Bewegungsapparats, die in früheren Zeiten BU-Hauptauslöser waren. Erstmals wurden auch BU-Fälle infolge einer Corona-Erkrankung anerkannt, sie machen 0,6 Prozent aus.
Noch immer hat nur eine Minderheit der Arbeitnehmer die eigene Arbeitskraft privat abgesichert, obwohl die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente den wenigsten Menschen zum Leben reicht. Eine BU-Police leistet bis zum vereinbarten Endalter (meist nahe Rentenalter) eine monatliche Rente, die wesentlich zum Erhalt des Lebensstandards beitragen kann.
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Rund 85 Milliarden Euro haben die deutschen Lebensversicherer 2021 an ihre Versicherten überwiesen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 2,3 Prozent. Das Gros entfiel mit 47,7 Milliarden Euro auf Kapitalauszahlungen, knapp 9 Milliarden flossen als laufende Renten. Die verbleibenden rund 28 Milliarden Euro setzten sich unter anderem aus (vorzeitigen) Rückkäufen und aus Leistungen von Zusatzversicherungen zusammen.
Gewachsen sind auch die Leistungsverpflichtungen, also gewissermaßen das „Sparguthaben“ der Kunden bei ihren Versicherern. Es legte um 5,2 Prozent auf nunmehr fast 1,18 Billionen Euro zu. Vor allem die fondsgebundenen Produkte haben erfreulich performt: Nach einem Plus von über 23 Prozent betrugen ihre Deckungsrückstellungen Ende des vergangenen Jahres gut 173 Milliarden Euro.
Positiv wirkt sich in diesem Zusammenhang aus, dass die Lebensversicherungs-Stornoquote nicht – wie vielfach befürchtet – im Zuge der Corona-bedingten wirtschaftlichen Turbulenzen nach oben geschnellt ist. Stattdessen blieb sie mit 2,57 Prozent (Vorjahr: 2,55) sehr überschaubar.
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Mit 7,4 Prozent erreichte die Inflation in Deutschland im April ein seit 1973 nicht mehr gesehenes Niveau. Das beunruhigt auch manche Lebensversicherungskunden. Wird die Altersvorsorge jetzt entwertet? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Entwarnung: Wer langfristig spare, wie es mit einer Lebensversicherung der Fall ist, merke von einer temporär hohen Inflation am Ende nicht viel. So hätten Berechnungen der Bundesbank gezeigt, dass die jährliche Verzinsung von Lebensversicherungsansprüchen zwischen 1991 und 2020 die Inflation des jeweiligen Jahres immer übertroffen habe. Erst Ende 2021 habe sich dieses Verhältnis umgekehrt. Für kommendes Jahr aber werde bereits wieder mit einer Inflation von unter 3 Prozent gerechnet.
Hinzu kommt die hohe Wahrscheinlichkeit einer Zinswende auch im Euroraum, nachdem die US-Notenbank Fed bereits mit großen Schritten voranzieht. Sobald die Europäische Zentralbank als Reaktion auf die Inflation die Zinsen anhebt, profitieren mittelfristig auch die Überschüsse der Lebensversicherer – und deren Kunden.
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Ende vergangenen Jahres konnten die deutschen Lebensversicherer nach vorläufigen Schätzungen im Schnitt eine Solvenzquote von 450 Prozent ausweisen, gegenüber 380 Prozent im Vorjahr. Im Wesentlichen basiert die Steigerung zum einen auf höheren Zinsen, zum anderen auf einem Rückgang der Garantiezusagen. Dieser wiederum ist auf den Trend weg von der klassischen Lebensversicherung mit Garantiezins hin zu flexibleren Modellen ohne oder mit geringerer Garantie zurückzuführen. In den Werten spiegeln sich noch Übergangsregelungen wider; ohne sie steht eine Quote von rund 250 Prozent zu Buche, nach circa 200 Prozent Ende des Jahres 2020.
Die Solvenzquote gibt Auskunft über die finanziellen Kapazitäten der Versicherer im Verhältnis zu ihren potenziellen Verpflichtungen. Ein Extrem-Krisenszenario, das statistisch alle 200 Jahre auftritt, würde eine Quote von 100 Prozent erfordern. Dass die Lebensversicherer durchschnittlich auf ein Mehrfaches kommen, unterstreicht ihre finanzielle Solidität und die Belastbarkeit ihrer Leistungszusagen.
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Artikel 15 einen weitreichenden Auskunftsanspruch von Versicherungsnehmern gegenüber ihren Versicherungen vor. Wie umfassend er in der Praxis greifen sollte, war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsurteile.
Nun legte das Stuttgarter Oberlandesgericht konkretisierend nach und bekräftigte weitgehende Informationsrechte von Lebensversicherungskunden. Der Kläger hatte moniert, von seiner Versicherung keine Kopien des archivierten Postverkehrs zu einer zwei Jahre zuvor ausgelaufenen Police erhalten zu haben. Im Urteil stellen die Richter klar, dass alle Informationen herausgegeben werden müssen, die sich auf die jeweilige identifizierbare Person beziehen. Insbesondere solche, die Rückschlüsse auf die persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse zulassen. Dazu gehören auch Buchhaltungsvorgänge, also vor allem Zahlungsdaten. Außen vor sind Belange, die ausschließlich den Versicherer betreffen und keinen Persönlichkeitsbezug haben, etwa interne Kalkulationsdaten zu Tarifen.
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