Die Venture-Capital-Szene in Deutschland gilt im internationalen Vergleich als unterentwickelt. Start-ups fällt es hierzulande häufig entsprechend schwer, Kapital für ihr Wachstum aufzutreiben. Laut Zahlen des Beratungsunternehmens EY könnte sich jedoch ein Kulturwandel andeuten: 2021 flossen 17,4 Milliarden Euro in deutsche Neugründungen, ein Plus von atemberaubenden 229 Prozent gegenüber 2020, als 5,3 Milliarden in Start-ups investiert wurden.
Unter den geförderten Unternehmen sind insbesondere Lieferdienste und Finanz-Start-ups wie Banken, Versicherungen und Trading-Plattformen prominent vertreten. Auffällig ist auch die hohe Konzentration von Neugründungen in Berlin: Auf die Bundeshauptstadt entfielen im letzten Jahr 503 der insgesamt 1.160 Finanzierungsrunden, zudem sieben der zehn volumenstärksten. In der Folge wurden ganze 10,5 Milliarden Euro an Berliner Jungunternehmen überwiesen. Auf den Rängen folgen Bayern mit 228, Nordrhein-Westfalen mit 101 und Hamburg mit 81 Finanzierungsrunden.
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Rund um die Welt wird der Konsum von Cannabis zunehmend entkriminalisiert, voraussichtlich bald auch in Deutschland. Die Bundesregierung plant, das Rauschmittel zum Verkauf in lizenzierten Geschäften zuzulassen. Ein Milliardenmarkt dürfte hierzulande daraus erwachsen bzw. in die Legalität wechseln. Sowohl internationale Hanfproduzenten als auch heimische Neugründungen stehen in den Startlöchern und versprechen riesige Umsätze – nicht zuletzt basierend auf der Hoffnung, dass Deutschland einen Dominoeffekt in der EU auslöst. Zusätzlich beflügeln die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Nutzhanf die Fantasie, denn die Fasern lassen sich zu Dämmmaterial oder Textilien verarbeiten.
Schon jetzt kann man sich an Themenfonds beteiligen, die die gesamte Hanf-Wertschöpfungskette oder einzelne Abschnitte daraus in den Fokus nehmen. Den Wachstumsperspektiven steht jedoch eine sehr unübersichtliche, kleinteilige und volatile Unternehmenslandschaft gegenüber. Dementsprechend kann sich der jeweilige Fokus der Fonds stark voneinander unterscheiden. Im jetzigen Stadium des Marktes handelt es sich bei Investitionen in aller Regel noch um Wagniskapital.
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„Den Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) heben wir moderat an“, hat die Ampel-Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Das wird voraussichtlich sehr bald nötig sein, denn die Reserven sind bis auf das vorzuhaltende Minimum aufgebraucht. Laut GKV-Spitzenverband muss der Beitrag noch vor Jahresmitte um 0,3 Prozent erhöht werden, nachdem die Ausgaben im vergangenen Jahr die Einnahmen um zwei Milliarden Euro überstiegen haben.
Damit wächst auch der Reformdruck, denn die Pflegeaufwendungen dürften in Zukunft weiter steigen. So sollen Pflegekräfte zukünftig besser bezahlt werden, was laut Verband rund fünf Milliarden Euro pro Jahr kosten dürfte. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen werden damit aller Voraussicht nach auch weiter nach oben klettern. Aktuell liegen sie für stationäre Pflege im Bundesschnitt bereits bei 2.125 Euro monatlich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund nennt die Entwicklung „dramatisch“. Wer das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit entschärfen möchte, kann dies mit einer privaten Pflegeversicherung tun.
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Drei von vier Bundesbürgern gehen davon aus, irgendwann über mindestens eine halbe Million Euro zu verfügen. Das geht aus einer im November im Auftrag der Postbank durchgeführten Umfrage von YouGov hervor. Nur 6 Prozent der Teilnehmer erwarten allerdings, dieses Vermögen allein mit Erwerbsarbeit anzuhäufen. Konsequent ersparen wollen es sich 5 Prozent.
18 Prozent dagegen hoffen auf die Kapitalmärkte. Dieser Wert lag bei der Vorgängerumfrage 2019 noch bei 7 Prozent, hier lässt sich also ein Mentalitätswechsel bei den als Aktienmuffel bekannten Deutschen erkennen. In Immobilien, vor 2 Jahren mit 26 Prozent Spitzenreiter, vertrauen ebenfalls 18 Prozent. Der Rückgang dürfte dem hohen Kaufpreisniveau geschuldet sein, das die Rentabilität von Anlageimmobilien schmälert. 8 Prozent setzen auf eine Erbschaft, um die halbe Million zu erreichen – angesichts eines für die Jahre 2015 bis 2024 vom Deutschen Institut für Altersvorsorge erwarteten Erbschaftsvolumens von über 3 Billionen Euro in Deutschland sicherlich eine realistische Hoffnung. Gerade im Vergleich mit der Option, die mit 20 Prozent vorn liegt: ein Lottogewinn.
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Artikel 15 einen weitreichenden Auskunftsanspruch von Versicherungsnehmern gegenüber ihren Versicherungen vor. Wie umfassend er in der Praxis greifen sollte, war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsurteile.
Nun legte das Stuttgarter Oberlandesgericht konkretisierend nach und bekräftigte weitgehende Informationsrechte von Lebensversicherungskunden. Der Kläger hatte moniert, von seiner Versicherung keine Kopien des archivierten Postverkehrs zu einer zwei Jahre zuvor ausgelaufenen Police erhalten zu haben. Im Urteil stellen die Richter klar, dass alle Informationen herausgegeben werden müssen, die sich auf die jeweilige identifizierbare Person beziehen. Insbesondere solche, die Rückschlüsse auf die persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse zulassen. Dazu gehören auch Buchhaltungsvorgänge, also vor allem Zahlungsdaten. Außen vor sind Belange, die ausschließlich den Versicherer betreffen und keinen Persönlichkeitsbezug haben, etwa interne Kalkulationsdaten zu Tarifen.
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