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Lohnen sich die Mehrkosten für aktives Fondsmanagement?

08.04.2025 | Lohnen sich die Mehrkosten für aktives Fondsmanagement?

Gegenüber passiven Indexfonds (ETF) verlangen aktiv gemanagte Fonds höhere Gebühren, da schließlich Manpower für die Anlageentscheidungen aufgewendet werden muss. Die Mehrkosten werden, so das Versprechen, durch eine Outperformance mehr als kompensiert, sprich: Aktiv gemanagte Fonds müssen gemessen an einem Vergleichsindex eine deutliche Überrendite erwirtschaften. Laut einer aktuellen Scope-Analyse gelingt das jedoch nicht einmal jedem fünften Fondsmanagement. Von circa 2.000 untersuchten Fonds konnten im letzten Jahr nur 386 ihren Vergleichsindex schlagen. Die besten Chancen hatten Anleger mit Schwellenländerfonds, von denen 31 Prozent eine Outperformance hinlegten. Trist sah es dagegen in der Peergroup „Aktien Deutschland“ aus: Nur 2 Prozent der aktiv gemanagten Fonds erzielten hier eine Rendite über der Indexentwicklung. Verantwortlich sind vor allem schlecht performende Nebenwerte, die den MDAX und den SDAX nach unten zogen. Wer auf aktives Fondsmanagement setzt, sollte mithin sehr genau auswählen.
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Versicherer geben Tipps für Photovoltaikanlagen-Auswahl und -Betrieb

08.04.2025 | Versicherer geben Tipps für Photovoltaikanlagen-Auswahl und -Betrieb

Photovoltaikmodule sind mittlerweile so günstig, dass sich die Anschaffung meist schon nach weniger als zehn Jahren amortisiert hat. Der Boom hält daher weiterhin an, über 16 Gigawatt Leistung wurden 2024 in Deutschland neu installiert, davon zwei Drittel auf Hausdächern und -fassaden. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke hat sich gegenüber 2023 sogar verdoppelt und beträgt nun rund 800.000. Wie alle technischen Anlagen können auch Photovoltaikanlagen zu Schaden kommen oder Schäden verursachen. Um diese Risiken zu reduzieren, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeinsam mit der VDE Renewables GmbH einen Leitfaden herausgegeben, der kürzlich aktualisiert und als Entwurf online gestellt wurde (https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3145-entwurf). Er soll bei der Planung und Auswahl einer PV-Anlage ebenso unterstützen wie beim Aufbau und Betrieb. Dazu werden neben elektro- und sicherungstechnischen Aspekten auch solche der Brandschutzsicherheit und der Mechanik beleuchtet.
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„3 Prozent aufs Girokonto“ – ein irreführendes Versprechen?

08.04.2025 | „3 Prozent aufs Girokonto“ – ein irreführendes Versprechen?

Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig. Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
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Wildunfall-Gefahr auf Jahreshoch

08.04.2025 | Wildunfall-Gefahr auf Jahreshoch

Im April und Mai ist das Risiko für Autofahrer, mit einem Wildtier zu kollidieren, gegenüber den restlichen Monaten deutlich erhöht. Der Versicherer-Gesamtverband GDV rät daher zu besonderer Vorsicht und stetiger Bremsbereitschaft, vor allem in Wäldern und an Feldrändern. Sehe man ein Wildtier auf der Straße, solle man abbremsen, abblenden und hupen – Fernlicht dagegen empfehle sich nicht, auch nicht als „Lichthupe“, da geblendete Tiere zum Erstarren neigen. Falls man nicht mehr vor dem Tier zum Stehen kommen kann, seien Ausweichmanöver nur unter günstigen Umständen eine gute Wahl. „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten folgende Schritte beherzigt werden: Unfallstelle sichern, Polizei alarmieren, Tier möglichst nicht anfassen, Fotos zur Dokumentation machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherung benachrichtigen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der (Teil-)Kaskoversicherung übernommen, der Schutz bezieht sich jedoch vielfach nur auf bestimmte Tierarten wie Haarwild.
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Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen

13.03.2025 | Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen

Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss, Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816 C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen. Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
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In der Mittelschicht angekommen: Aktienbesitz in Deutschland

13.03.2025 | In der Mittelschicht angekommen: Aktienbesitz in Deutschland

Rund 12,1 Millionen Aktionäre gibt es laut Deutschem Aktieninstitut hierzulande, 2015 waren es lediglich gut 9 Millionen. Dass sich nur Menschen mit hohem Einkommen ein Börsenengagement leisten könnten und würden, widerlegt die aktuelle Statistik: Fast 4 Millionen Aktionäre, also knapp jeder dritte, verdient monatlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro netto, weitere 3,9 Millionen liegen unter 2.000 Euro. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass Aktienbesitz vor allem in den jüngeren Altersgruppen immer beliebter wird. So hat sich die Zahl der 14- bis 19-jährigen Aktienanleger gegenüber dem Vorjahr um 97.000 auf 358.000 erhöht. Einen ähnlich starken Anstieg gab es bei den 30- bis 39-Jährigen (auf 1,98 Millionen), während alle anderen Altersgruppen leichte Rückgänge verzeichneten. Unterm Strich gibt sich die Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts, Henriette Peucker, zufrieden: „Die fast gleichbleibende Zahl von Anlegerinnen und Anlegern am Aktienmarkt zeigt, dass inzwischen das Verständnis über die Bedeutung von Aktien, Aktienfonds und ETFs für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau in Deutschland zugenommen hat. Dies ist angesichts von Inflation und dem damit einhergehenden Kaufkraftverlust für breite Bevölkerungsschichten erfreulich.“
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Pessimisten sorgen weniger fürs Alter vor

13.03.2025 | Pessimisten sorgen weniger fürs Alter vor

Nach dem Renteneintritt sind in der Regel noch mehrere Lebensjahrzehnte zu erwarten. Wie viele es statistisch sein werden, unterschätzen viele Menschen – und halten Altersvorsorge in der Folge für weniger wichtig. Das erbrachte kürzlich eine Umfrage des europäischen Versicherer-Dachverbands Insurance Europe unter rund 15.700 Personen in 15 Ländern. Wer seine eigene Lebenserwartung unterschätzt, hat im Schnitt 0,68 Vorsorgeprodukte abgeschlossen, während „Überschätzer“ über 0,79 verfügen. In Deutschland fällt der Unterschied mit 0,95 zu 1,14 noch größer aus. Aufschlussreich sind auch die Quoten derjenigen, die überhaupt für den Ruhestand vorsorgen: Bei den Pessimisten sind es in Deutschland 67, bei den Optimisten 77 Prozent.„Wer denkt, nicht sehr alt zu werden, spart sich das Sparen möglicherweise gleich ganz“, bringt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, die Problematik auf den Punkt. Aktuell beträgt die Rest-Lebenserwartung hierzulande übrigens für eine 60-jährige Frau gut 25 Jahre, gleichaltrige Männer können statistisch noch mit 21,3 Lebensjahren rechnen. Grund genug, die Altersvorsorge ernst zu nehmen.
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Geld zurück vom unseriösen „Finanzcoach“?

13.03.2025 | Geld zurück vom unseriösen „Finanzcoach“?

Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen Preis. Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin gehandelt, wurde verworfen.
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Schon Mofa- oder Scooter-Kennzeichen erneuert?

13.03.2025 | Schon Mofa- oder Scooter-Kennzeichen erneuert?

Seit dem 01. März müssen Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter über ein grünes Versicherungskennzeichen verfügen. Erhältlich ist es direkt beim Kfz-Versicherer des Vertrauens. Wer noch mit einem blauen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern steht bei einem Unfall auch ohne Versicherungsschutz da. Das kann inklusive möglicher Folgekosten wie Schadensersatz unangenehm teuer werden. Wie sinnvoll der gesetzlich vorgeschriebene Schutz ist, zeigt die Statistik: Über 21.000 Haftpflichtschäden wurden 2023 verzeichnet, sie summierten sich auf knapp 100 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden pro Fall erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent auf über 4.600 Euro. Auch eine Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz kann sich lohnen: E-Scooter etwa werden prozentual viel häufiger gestohlen als Pkw, nämlich zuletzt 277 von 10.000 (Pkw: 4 von 10.000). Neben den genannten Zweirädern gilt die Versicherungspflicht auch für E-Bikes, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können, für motorisierte Rollstühle, für Quads und Trikes, die maximal 45 Stundenkilometer erreichen, sowie für einige alte Mopeds aus DDR-Produktion.
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