Die Hoffnung, die Welle an Mittelabflüssen aus offenen Immobilienfonds (OIF) würde nach einem Sondereffekt abebben, scheint sich nicht zu erfüllen. Wie aus Daten der Deutschen Bundesbank hervorgeht, zogen die Anleger, nach 499 Millionen Euro im Januar, im Februar netto 730 Millionen Euro aus OIF ab. Das ist der höchste Aderlass seit 8 Jahren – und der 19. in Folge. Knapp 8 Milliarden Euro büßten die Fonds seit September 2023 unterm Strich ein.
Anteilsrückgaben stehen wegen der gesetzlichen Wartefrist häufig in Zusammenhang mit Ereignissen, die zwölf Monate zuvor den Markt bewegten. OIF-Analysten vermuten, dass die hohen aktuellen Abflüsse maßgeblich von der Pleite der Signa-Gruppe von Ex-Milliardär René Benko getriggert wurden. Für das Liquiditätsmanagement der Fonds bleiben sie eine Herausforderung – reicht das Geld in der Kasse nicht für die Auszahlung der Anleger, müssen Portfolioimmobilien unter Zeitdruck und womöglich unter Buchwert verkauft werden. Spannend wird es noch einmal im Sommer: Dann jährt sich die 17-prozentige Abwertung eines großen OIF, die für viel Aufsehen gesorgt hat.
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Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte im März rund 5.000 Bundesbürger zu ihren Einstellungen zur Altersvorsorge. Eine Kernerkenntnis lautet: Garantien und Sicherheit haben für die Deutschen nach wie vor höchste Priorität. So sind 83 Prozent der Umfrageteilnehmer Garantieleistungen – etwa ein Mindestkapital und eine lebenslange Rente – wichtig, zwei Dritteln sogar sehr wichtig. Vorsorgeprodukte mit solchen Merkmalen bieten ausschließlich
Versicherer an. Wohlgemerkt: Die Umfrage fand vor den jüngsten Börsenturbulenzen statt, die nicht auf die Neigung zu einer kapitalmarktbasierten Ruhestandsvorsorge einzahlen dürften.
Dass private Vorsorge für die meisten Arbeitnehmer unabdingbar ist, weiß eine deutliche Mehrheit: Nur gut jeder fünfte Befragte (21,5 Prozent) geht davon aus, dass seine gesetzliche Rente im Alter ausreichen wird. Geld für den Ruhestand zurücklegen oder investieren können indes, auch das ergibt die Umfrage, gerade die Arbeitnehmer mit dem höchsten Bedarf am wenigsten.
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Deutschland müsse „kriegstüchtig“ werden, fordert Verteidigungsminister Boris Pistorius – und weiß dabei die öffentliche Meinung weitgehend hinter sich. Der Bewusstseinswandel infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine wirkt sich auch auf die Geldanlage aus. Zum einen legten die Kurse von Rüstungsunternehmen zuletzt deutlich zu. Zum anderen gilt es auch für nachhaltig orientierte Anleger nicht mehr als tabu, in dieses Segment zu investieren.
Das spiegelt sich in der Produktpolitik der Fondsanbieter wider: Die Deutsche-Bank-Tochter DWS öffnete ihre ESG-Fonds Ende April für Rüstungsinvestments und tat es damit der Allianz gleich, die diesen Schritt einige Wochen zuvor für die hauseigenen ESG-Fonds ihres Vermögensverwalters Allianz Global Investors gegangen war. Die Grundlage dafür hatte der Interessenverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bereits Ende letzten Jahres mit einer Lockerung der Branchenstandards gelegt. Kritik daran übten mehrere Ethikbanken in einem gemeinsamen Positionspapier. Angesichts der geopolitischen Lage seien Rüstungsinvestitionen zwar notwendig; doch als nachhaltig könnten sie deswegen nicht gelten.
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Im vergangenen Jahr wurden den deutschen Versicherern rund 135.000 Fahrraddiebstähle gemeldet, etwa 10.000 weniger als 2023. Der langjährige Trend zeigt damit nach unten. Vor 20 Jahren wurden noch circa 260.000 Fälle registriert.
Konterkariert wird diese erfreuliche Entwicklung allerdings durch galoppierende Schadenkosten. Im Durchschnitt erstatteten die Versicherer 1.190 Euro pro versicherten Diebstahl – vor 20 Jahren war es weniger als ein Drittel davon. Der Versicherer-Gesamtverband mutmaßt, dass Diebe immer gezielter hochwertige Räder entwenden. Zudem geht der Trend zum teuren E-Bike. Als Folge davon mussten die Gesellschaften 2024 die Rekordgesamtsumme von rund 160 Millionen Euro für die Schadenregulierung aufwenden.
Zahlreiche geklaute Räder sind jedoch nicht versichert. Nur etwa die Hälfte der etwa 27 Millionen Hausratversicherungen in Deutschland enthält eine Fahrradklausel, die Diebstahl
abdeckt. Die polizeiliche Statistik weist denn auch wesentlich mehr Fahrraddiebstähle für 2024 aus, nämlich 247.000.
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In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
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Die Investition in Kryptowährungen ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern auch für die breite Masse normal geworden. Auftrieb gab nicht zuletzt die Wahl des krypto- und deregulierungsfreundlichen US-Präsidenten Donald Trump, der Anfang März ein Dekret zur Bildung einer strategischen Digitalwährungsreserve unterschrieb. Der anhaltende Hype schürt die Angst, etwas zu verpassen – und treibt selbst Privatanleger in ein Kryptoengagement, die von dieser Assetklasse wenig bis nichts verstehen. Ein fruchtbarer Boden für Kriminelle, wie die Polizei Offenburg kürzlich warnte.
Eine beliebte Cybertrading-Betrugsmasche besteht darin, online als Finanzberater oder Handelsplattform aufzutreten und atemberaubende Renditen mit Kryptos zu versprechen. Diese Gewinne werden mit anfänglichen kleinen Investitionssummen häufig auch tatsächlich verbucht. Wenn dann die Hemmungen fallen und große Beträge investiert werden, sind die Betrüger jedoch schnell über alle Berge. So geschah es vor Kurzem einem Mann aus Rastatt, der zuerst 250 Euro und anschließend immer größere Summen auf ausländische Konten einer vermeintlichen Kryptobörse überwies. Am Ende war er um rund 600.000 Euro ärmer.
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In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
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Noch bis Juni dauert die Phase, in der Marder besonders bisswütig sind. Im Mai richten sie statistisch fast zwei Drittel mehr Schäden an Autos an als im Durchschnitt aller Monate. Damit übersteigt die Zahl der Fälle, die den Kfz-Versicherern pro Tag gemeldet werden, im Wonnemonat die Marke von 1.000. Insgesamt wurden 2023 deutschlandweit rund 235.000 Marderschäden erfasst, im Durchschnitt schlug jeder mit knapp 550 Euro zu Buche. Die tatsächliche Fallzahl liegt höher, da nur die kaskoversicherten Fahrzeuge Eingang in die Statistik finden.
Es gibt einige Maßnahmen, mit denen sich das Risiko für das eigene Fahrzeug senken lässt. Zum einen sollte man regelmäßig den Motorraum auf Marderspuren überprüfen und gegebenenfalls reinigen lassen, um Duftmarken zu beseitigen. Zum anderen kann man technische Schutzvorkehrungen installieren, etwa einen engmaschigen Draht unter dem Motor, stärkere
Kabelummantelungen oder Generatoren von Ultraschallwellen, die die Tiere abschrecken. Zudem lassen sich an den potenziellen Einstiegsorten Metallplättchen anbringen, die nach dem Elektrozaunprinzip leichte, unschädliche, aber auch unangenehme Stromstöße abgeben.
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In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
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