Sowohl die Lebens- als auch die Schaden- und Unfallversicherer hierzulande verfügen über
ausreichend Rücklagen, um ihren Verpflichtungen auch in Krisenszenarien jederzeit
nachkommen zu können. Laut den jüngsten Berichten zur Solvabilität und Finanzlage (Solvency
Financial Condition Reports, SFCR), die jährlich vorgelegt werden müssen, sind die sogenannten
mittleren Bedeckungsquoten 2023 gegenüber dem Vorjahr auf hohem Niveau konstant
geblieben: Die Lebensversicherer kommen im Schnitt auf 305, die Schaden- und
Unfallversicherer auf 280 Prozent. 2022 waren es 306 und 281 Prozent. Bereits 100 Prozent
sollen ausreichen, um ein theoretisches Krisenszenario durchstehen zu können, das alle zwei
Jahrhunderte eintritt. Bezieht man die Übergangsmaßnahmen mit ein, von denen immer weniger
Versicherer Gebrauch machen, liegt die Quote in der Lebensversicherung sogar bei 479 Prozent.
Die Solvabilität der Versicherer hat zuletzt vor allem von den gestiegenen Zinsen profitiert,
während sie andererseits durch die hohe Inflation belastet wurde. Beide Faktoren scheinen sich
in ihrer Wirkung in etwa aufgehoben zu haben.
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Rund 150.000 Fahrraddiebstähle wurden den deutschen Versicherern 2023 gemeldet. Damit
blieb die Anzahl in etwa konstant auf dem Niveau, das 2022 und auch schon 2019 vor dem
„Corona-Knick“ verzeichnet wurde. Einen deutlichen Aufwuchs gab es allerdings bei der
Gesamtschadenssumme, die um etwa 10 Millionen auf 160 Millionen Euro stieg. Die daraus
resultierende durchschnittliche Schadenssumme von rund 1.100 Euro markiert einen neuen
Rekord. Hauptgrund dürfte sein, dass vor allem hochwertige Räder gestohlen werden, die sich
gut für einen Weiterverkauf eignen. Von denen stehen wegen des E-Bike- und Luxusrad-Booms
in den letzten Jahren mehr und mehr an den Straßen und in den Kellern.
Die Hausratversicherung deckt Fahrraddiebstähle in der Regel ab. Bedingung ist allerdings, dass
sich das Rad in einem verschlossenen Raum befunden hat (Wohnung, Abstellraum, Keller), also
ein Einbruchdiebstahl vorliegt. Wird es, was häufiger der Fall ist, im Freien entwendet, dann
erfolgt nur eine Entschädigung, wenn der Versicherungsvertrag eine Fahrradklausel enthält. Für
hochwertige Fahrräder kann der Abschluss einer eigenständigen Fahrradversicherung mit
erweitertem Schutz und höheren Versicherungssummen sinnvoll sein.
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Laut Klimaforschern wird Deutschland in Zukunft immer häufiger von Extremwettern
heimgesucht werden. Das dadurch steigende Risiko von Sturzfluten wird nach Meinung des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bisher zu wenig in der
Prämienkalkulation für die Elementarschadenversicherung berücksichtigt. Daher werden aktuell
für rund ein Drittel der Adressen in Deutschland, vornehmlich im Mittel- und Hochgebirge,
Sturzflut-Risikomodellierungen erstellt. Sie fließen voraussichtlich ab 2025 in das
Geoinformationssystem ZÜRS Geo ein, das für ca. 22 Millionen Adressen das jeweilige Risiko für
Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau angibt und von den Versicherern standardmäßig
für ihre Prämienkalkulation zurate gezogen wird.
„Insbesondere die Juli-Flut 2021 hat gezeigt, dass die bisherigen Hochwassersimulationen
Sturzfluten nicht genau genug abbilden. In engen Gebirgstälern, in denen viel Wasser von den
Berghängen stürzt, können die Flusspegel deutlich höher anschwellen als bei der gleichen
Regenmenge im offenen Gelände“, begründet die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin
Anja Käfer-Rohrbach die ZÜRS-Ergänzung. Von zentraler Bedeutung sei eine stärkere Prävention,
unter anderem durch Baustopps in Risikogebieten.
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Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
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Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
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Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
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