Kategorie: Sachversicherung

Sturzflutrisiko schlägt sich künftig stärker in Versicherungsprämien nieder

06.06.2024 | Sturzflutrisiko schlägt sich künftig stärker in Versicherungsprämien nieder

Laut Klimaforschern wird Deutschland in Zukunft immer häufiger von Extremwettern heimgesucht werden. Das dadurch steigende Risiko von Sturzfluten wird nach Meinung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bisher zu wenig in der Prämienkalkulation für die Elementarschadenversicherung berücksichtigt. Daher werden aktuell für rund ein Drittel der Adressen in Deutschland, vornehmlich im Mittel- und Hochgebirge, Sturzflut-Risikomodellierungen erstellt. Sie fließen voraussichtlich ab 2025 in das Geoinformationssystem ZÜRS Geo ein, das für ca. 22 Millionen Adressen das jeweilige Risiko für Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau angibt und von den Versicherern standardmäßig für ihre Prämienkalkulation zurate gezogen wird. „Insbesondere die Juli-Flut 2021 hat gezeigt, dass die bisherigen Hochwassersimulationen Sturzfluten nicht genau genug abbilden. In engen Gebirgstälern, in denen viel Wasser von den Berghängen stürzt, können die Flusspegel deutlich höher anschwellen als bei der gleichen Regenmenge im offenen Gelände“, begründet die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach die ZÜRS-Ergänzung. Von zentraler Bedeutung sei eine stärkere Prävention, unter anderem durch Baustopps in Risikogebieten.
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Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtversicherung

09.04.2024 | Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtversicherung

Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt („Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab. Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“, mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
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Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten Update

12.03.2024 | Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten Update

Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete Fassung vorgelegt. An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen aktualisiert und präzisiert. „Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen überschätzt würden.
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Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

26.02.2024 | Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann. Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz. Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
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